Am 7. Oktober 2020 hat die von der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Sandra Scheeres, eingesetzte Expertenkommission zur Schulqualität unter dem Vorsitz des Bildungsforschers Prof. Olaf Köller ihren Abschlussbericht vorgelegt. Darin enthalten sind zahlreiche Empfehlungen zur Steigerung der Qualität von Bildung und Unterricht in Berlin. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat jetzt 12 Maßnahmen festgelegt, die zeitnah angestoßen und umgesetzt werden. Dazu zählen insbesondere die Einrichtung eines Qualitäts-Beirats, Änderungen beim Mittleren Schulabschluss (MSA) an Gymnasien, eine stärkere Fokussierung der Schulinspektion auf Schulen mit erhöhtem Entwicklungsbedarf und eine intensivere Sprach- und Mathe-Förderung in den Berliner Kitas. Dazu treten der Beirat und die Bildungsverwaltung jetzt mit Fachleuten in den Dialog.
Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Die Empfehlungen der Köller-Kommission bestärken uns, den Weg zur Qualitätsverbesserungen in unseren Schulen und Kitas konsequent fortzusetzen. Schon im Januar 2019 habe ich ein umfassendes Qualitätspaket vorgelegt und wichtige Maßnahmen bereits umgesetzt wie zum Beispiel mehr Deutschunterricht in der Grundschule. Wie im Oktober angekündigt, setzen wir nun zentrale und wichtige Empfehlungen der Köller-Kommission um. Mit dem neuen Qualitäts-Beirat stellen wir sicher, dass sich unsere Bildungseinrichtungen im Austausch mit der Wissenschaft und Expertinnen und Experten aus der Bildungsverwaltung gut weiterentwickeln – von der frühkindlichen Bildung bis zum Schulabschluss.“
Die ersten zwölf Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden können, sind:- Berlin setzt einen „Beirat für die Umsetzung von Empfehlungen zur Steigerung der Qualität von Bildung und Unterricht in Berlin“ ein. Der Qualitäts-Beirat unter Vorsitz von Staatsrat a.D. Dr. Michael Voges wird in den nächsten Jahren die strukturellen und systematischen Qualitätssicherungen begleiten (Mitgliederliste siehe unten).
- Umstellung des MSA an Gymnasien auf Freiwilligkeit, Einführung einer standardsichernden, an die gymnasiale Oberstufe angepassten Lernstanderhebung. Der Gesetzentwurf wird noch in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht.
- Schulverträge verbindlicher gestalten: Vergleichsarbeiten sollen als wichtige Bezugsgröße verankert werden. Die Schulleitung vereinbart mit Schulaufsicht verbindliche Ziele, auf der Grundlage von gesicherten Daten.
- Umbau der Schulinspektion: Konzentration auf Schulen mit besonderem Entwicklungsbedarf auf Basis bestimmter Indikatoren, stärkere Fokussierung auf Leistungsdaten.
- Fortbildungsverpflichtung für Lehrkräfte: Erarbeitung einer Fortbildungsverordnung mit vier landesweit definierten Schwerpunkten in Deutsch, Mathematik, digitales Lehren und Lernen und Inklusion.
- Konzeptionierung eines Landesinstituts: Die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften wird gebündelt und miteinander verknüpft.
- Mitteleinsatz in der Lehrkräftebildung: Es werden in Abstimmung mit der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung, wie bereits für die Hochschulverträge 2018-2022 umgesetzt, Empfehlungen für die künftigen Hochschulverträge erarbeitet und weiterentwickelt.
- Entwicklung eines Werkzeugkastens (Toolbox) für pädagogische Anregungen in den Bereichen Sprache, Mathematik und Selbstregulation. Von einer stärkeren Förderung in diesen Bereichen sollen insbesondere Kinder aus bildungsfernen Familien profitieren, indem Nachteile ausgeglichen werden und so der Übergang in die Grundschule erleichtert wird.
- Eröffnung von zwei neuen Konsultations-Kitas für die Bereiche Mathematik und Digitalisierung sowie Mehrsprachigkeit. Sie richten sich an pädagogisches Fachpersonal und bieten die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch, Hospitationen und Beratung.
- Schaffung von 40 zusätzlichen Funktionsstellen in sozialen Brennpunkten (ohne Anrechnung auf den Personalschlüssel).
- Weitere sechs Sprachfördergruppen für Kinder, die keine Kita besuchen (sog. Frühe Bildung vor Ort-Angebote).
- Neue Standards in der Erzieherausbildung: Aufnahme des Berliner Bildungsprogramms in den Rahmenlehrplan als verpflichtende Grundlage.
- Staatsrat a.D. Dr. Michael Voges (Vorsitz)
- Bildungswissenschaft: Frau Prof. Petra Stanat, Wissenschaftlicher Vorstand des Instituts zur Qualitätssicherung im Bildungswesen, Berlin
- Bildungswissenschaft: Frau Prof. Felicitas Thiel, Freie Universität Berlin, Fachbereich Erziehungswissenschaft und Psychologie
- Bildungswissenschaft (Frühe Bildung): Frau Prof. Rahel Dreyer, Professorin für Pädagogik und Entwicklungspsychologie der ersten Lebensjahre, Alice Salomon Hochschule Berlin
- Bildungsverwaltung: Leitender Oberschulrat a.D. Norbert Maritzen, ehemaliger Direktor des Instituts für Bildungsmonitoring und Qualitätsentwicklung, Hamburg
- Bildungsverwaltung (Frühe Bildung): Dr. Heidemarie Rose, ehemalige Abteilungsleiterin bei der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport, Bremen
- Organisationsprozesse/Management/Verwaltung: Sebastian Muschter, PD Berater der öffentlichen Hand GmbH, Frankfurt/M.
- Hinzu kommen fünf Abteilungsleiterinnen und -leiter der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie Schulleitungen.