Corona-Informationen
Ab dem 12. April findet für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie 10 bis 13 Wechselunterricht in halber Klassenstärke statt. Ab dem 19. April starten die Jahrgangsstufen 7,8 und 9 in den Wechselunterricht. Die Präsenzpflicht in den Berliner Schulen bleibt aufgehoben.
Testpflicht: Alle Schülerinnen und Schüler werden zwei Mal wöchentlich verpflichtend in der Schule getestet.
Seit dem 8. April bieten die Kitas auf Basis einer Liste der systemrelevanten Berufe nur noch Notbetreuung an.
- Infos zum Schulbetrieb | Briefe an die Schulen
- Infos zum Kita-Betrieb | Antrag auf Notbetreuung
- Infos zum Einsatz von Schnell- und Selbsttests in Kitas und Schulen
- Grafiken und Medien zu Corona, auch mehrsprachig
Hotline zum Schulbetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6000 | Hotline zum Kitabetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6600
Inhaltsspalte
Kostenloser Hort – Anmeldung erforderlich
Zum kommenden Schuljahr führt Berlin nicht nur das kostenlose Schülerticket und ein kostenloses Schulessen für Erst- bis Sechstklässler ein. Auch für Eltern von Kindern der Jahrgangstufen 1 und 2 fällt nun die Bedarfsprüfung für die Kernzeit (13.30-16.00 Uhr) in der ergänzenden Förderung und Betreuung (Hortbereich) weg. Zudem ist der Hort für diese jüngsten Schülerinnen und Schüler künftig ebenfalls kostenlos.
Wichtig ist aber: Eltern müssen in jedem Fall wie bisher einen Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung stellen und diesen bei der vom Kind besuchten Schule abgeben. Die Schule leitet den Antrag an das zuständige Jugendamt weiter.
„Diese Anmeldung ist weiter wichtig für eine gute Planbarkeit des Angebots“, sagt Bildungssenatorin Sandra Scheeres. „Der Wegfall der Bedarfsprüfung stellt sicher, dass möglichst alle Kinder der 1. und 2. Jahrgangsstufe das pädagogisch wertvolle Ganztagsangebot wahrnehmen, die Kostenfreiheit entlastet Familien mit Kindern.“
Die Kinder können also ab August ohne Bedarfsnachweis den Hort am Nachmittag besuchen. Wer an Schulen über die Kernzeit hinaus die ergänzende Förderung und Betreuung in Anspruch nehmen möchte, muss weiterhin einen Betreuungsbedarf nachweisen.
Es folgen die Inhalte der rechten Seitenspalte
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Bernhard-Weiß-Str. 6
10178 Berlin
Stadtplan
Pressesprecher für Bildung
Martin Klesmann