Sandra Scheeres, Martin Hoyer (Paritätischer Wohlfahrtsverband) und Roland Kern vom DaKS haben am Mittwoch die neuen Regeln für Kita-Zuzahlungen vorgestellt. Sie gelten ab 1. September 2018. Scheeres: „Damit stärken wir die Rechte der Eltern und schaffen Transparenz im bisher unübersichtlichen Bereich der Zuzahlungen. Extra-Angebote sind weiter möglich, aber öffentlich finanzierte Kitas sind keine exklusiven Clubs! Sie müssen allen Kindern offen stehen.“
Was ist ab dem 1. September 2018 erlaubt?
• Künftig gilt eine Obergrenze von 90 Euro. So viel dürfen Kitas maximal von Eltern für Extra-Angebote pro Monat und Kind verlangen, wenn Frühstück und Vesper inbegriffen sind.
• Wenn nur Frühstück und Vesper angeboten sind, sind bis zu 30 Euro erlaubt.
• Bei Zuzahlung bis max. 60 Euro inkl. Frühstück und Vesper können die Extra-Leistungen den Eltern als Paket angeboten werden.
• Bei Zuzahlungen zwischen 60 und 90 Euro haben die Eltern das Recht, Leistungen einzeln auszuwählen.
• Grundsätzlich haben Eltern immer das Recht auf einen zuzahlungsfreien Platz. Sie können Vereinbarungen jederzeit kündigen, ohne den Kitaplatz zu verlieren. Eine Ausnahme gilt für die Elterninitiativ-Kitas (EKT). Aber auch sie müssen sich an die 90 Euro Obergrenze halten.