Begriffe mit dem Anfangsbuchstaben S

Von A wie Amtshilfe über M wie Modulbauweise bis hin zu V wie Vorplanungsunterlage.
Mehr als 150 Fachbegriffe zur Berliner Schulbauoffensive mit Erläuterungen und – falls vorhanden – Abkürzungen können im Glossar recherchiert werden.

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  • Sanierung

    Schul-Sanierung, mögliche Arten: Sanierung von Dächern, Fassaden, Fenstern, Turnhallen, Sanitär- und Heizungsanlagen, Ertüchtigung Brandschutz, Schaffung Barrierefreiheit, denkmalgerechte Sanierung, u. v. m. Die Sanierungsmaßnahmen der Berliner Schulbauoffensive sind den BSO-Tranchen VI – IX (allgemeinbildende Schulen) sowie XI (zentralverwaltete und berufsbildende Schulen) zugeordnet. Die Unterteilung erfolgt nach den Kriterien: Zuständigkeit, Art der Maßnahme (kleiner, mittlerer oder Großschadensfall), mit oder ohne Kapazitätserweiterung)

  • Sanitärsanierungsprogramm (SaniP)

    In den Jahren 2015 bis 2017 erhielten die Berliner Bezirke jährlich zweckgebundene Finanzmittel für die Sanierung von Toiletten, Waschräumen und sonstigen Sanitärräumen der Schulen. Das Schulanlagensanierungsprogramm und das Sanitärsanierungsprogramm wurden ab 2018 zum Schulsanierungsprogramm (SchulSP) zusammengeführt.

  • Schnellbauprogramm Klassenzimmer

    Bedarfsprüfungs- und Mittelabrufverfahren für temporäre Schulbaumaßnahmen, im Februar 2020 von Bildungssenatorin Sandra Scheeres und Finanzsenator Matthias Kollatz unterzeichnet. Volumen: 100 Mio. Euro für temporäre Schulbaumaßnahmen in Berlin. Die Mittel sind beschränkt auf temporäre Maßnahmen, die spätestens im Jahr 2022 genutzt werden sollen. Die Maßnahmen werden durch die Bezirke als temporäre Maßnahmen umgesetzt.

  • Schulangelegenheiten, äußere

    Die Berliner Bezirksämter sind als “Schulträger” für die sog. “äußeren Schulangelegenheiten” zuständig. Diese umfassen u. a. Schulentwicklungsplanung, Schulwegbeförderung, Schulpflichtverletzung, Organisation von Grund- und Oberschulen, Vorschulische Sprachförderung, Willkommensklassen, Bauliche Maßnahmen (auch im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive), Ausstattung und Unterhaltung der Schulen, wie z.B. Lehr- und Lernmittel, Festlegung von Einschulungsbereichen.

  • Schulangelegenheiten, innere

    Die Außenstellen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind für die sog. ““inneren Schulangelegenheiten”” zuständig. Dazu zählen u. a.: Bildungsziele, Lehrpläne, Qualitätsentwicklung der Schule, Schulpsychologie, Schulpraktische Seminare Unterrichtsgestaltung, Umsetzung bildungspolitischer Vorgaben/pädagogischer Innovationen, Steuerung der Personalversorgung, Beschwerde- Konflikt- und Krisenmanagement, Steuerung von Kooperationen der Schulen.

  • Schulbaubeauftragter

    Stabstelle der Staatssekretärin für Bildung, Anfang 2020 von der Bildungssenatorin berufen.

    Aufgaben:
    • Abstimmung von Verwaltungs-, Planungs- und Bauprozessen auf Landes- und Bezirksebene
    • Ansprechpartner für beteiligte Bezirke und Schulen
    • Verstetigung der Kommunikationsprozesse zwischen allen Akteuren
    • Klärung von Einzelfragen
    • Unterstützung Berichtswesen
  • Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt

    Umgangssprachlich auch Förderzentrum oder Förderschule. Dort werden nur Kinder und Jugendliche unterrichtet, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben. Der Unterricht findet in kleinen Klassen mit meist sechs bis dreizehn Schülerinnen und Schülern statt. In Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt sind Kinder und Jugendliche mit Behinderungen unter sich. “Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt (Förderschulen) sind Grundschulen und Schulen der Sekundarstufen I und II für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Die Organisation dieser Schulen richtet sich nach den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten “Sehen”, “Hören”, “Körperliche und motorische Entwicklung”, “Lernen”, “Sprache” und “Geistige Entwicklung”. Im Bereich der beruflichen Schulen stehen für die sonderpädagogische Förderung Berufsschulen mit sonderpädagogischen Aufgaben zur Verfügung.

    Quelle: § 38, Abs. 1 Schulgesetz für das Land Berlin

  • Schulentwicklungsplan/-ung

    Gemäß § 105 Abs. 3 Schulgesetz von Berlin stellt die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie im Benehmen mit den Bezirken den Schulentwicklungsplan (SEP) für das Land Berlin auf. Damit werden verbindliche Grundlagen der Schulentwicklungsplanung geschaffen, um berlinweit eine Vergleichbarkeit und Bewertung der schulischen Infrastruktur zu erreichen. Die Schulentwicklungsplanungen bilden die quantitative, qualitative und räumliche Bedarfsentwicklung ab, auf dessen Grundlage kapazitätsrelevante Schulbaumaßnahmen geplant und umgesetzt werden. Aufgrund der äußerst dynamischen Entwicklung Berlins finden seit 2014 unter der Federführung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie mit allen zuständigen Verwaltungen (Bezirke / SenStadtWohn) Abstimmungen zur Schulnetz- und Schulstandortplanung statt (sog. Monitoring-Verfahren basierend auf dem Prognosemodell zur Bedarfsermittlung). Die für Bildung zuständige Senatsverwaltung unterstützt damit die Bezirke in der Erstellung ihrer jeweiligen Schulentwicklungsplanungen.

  • Schulgarten

    Schulgärten und Gartenarbeitsschulen können als grüne Bildungsorte die Kompetenzen der Kinder im Bereich der Umweltbildung und im Sozialverhalten stärken. Träger der Gartenarbeitsschulen sind die Bezirke. Beratung kann bei Bedarf durch das Projekt “Grün macht Schule“ erfolgen, der Berliner Beratungsstelle für pädagogische und nachhaltige Schulhofprojekte und -gestaltungen an Berliner Schulen. Die Schulgärten sind Bestandteil des Musterfreiflächenprogramms 2019.

  • Schulgemeinschaft

    Schülerinnen und Schüler, Lehrer und Lehrerinnen sowie Eltern.

  • Schulgründung

    Die Berliner Bezirke entscheiden über die Gründung von Schulen. Dabei bedürfen sie der Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde, hier die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.

  • Schulplanungsregion (SPR)

    Die Schulplanungsregion bzw. Grundschulplanungsregion werden durch die bezirklichen Schulämter festgelegt und stellen eine Region des Bezirkes dar, in der verschiedene Einschulungsbereiche von Grundschulen zu einer Planungsregion zusammengefasst werden.

  • Schulplatzdefizit

    Entsteht, wenn die Schülerzahlen schneller steigen, als Schulplätze zur Verfügung gestellt werden können. Durch geplante Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie durch einen von den Bezirken gemeldeten Aufbau temporärer Kapazitäten kann u. a. ein prognostiziertes Schulplatzdefizit reduziert werden. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive wird dem Hauptausschuss dazu berichtet, z. B. im Aktuellen Sachstandsbericht oder dem Bericht zur Auflösung des Schulplatzdefizits.

  • Schulraumqualität

    Beschreibt die Anforderungen an zeitgemäße Schulgebäude. Schulraumqualität richtet sich u. a. nach den Faktoren: Ganztagsbetrieb, Schule Inklusion/Barrierefreiheit, Individuelle Förderung, einheitliche Standards u. a. Dafür hat Bildungssenatorin Sandra Scheeres 2016 eine Facharbeitsgruppe eingerichtet. Empfehlungen und Vorschläge wurden im April 2017 in den Abschlussbericht „Berlin baut Bildung – Die Empfehlungen der Facharbeitsgruppe Schulraumqualität“ zusammengefasst. Als wesentliche Neuerung wurde die Abkehr von der traditionellen Flurschule aufgenommen sowie die Überlegungen zu flexiblen Raumkonzepten für zeitgemäße pädagogische Konzepte. Daraus entstand das Konzept des „Berliner Lern- und Teamhauses“.

  • Schulsanierungsprogramm (SchulSP)

    Das Schul- und Sportanlagensanierungsprogramm (SSSP) und das Sanitärsanierungsprogramm (SaniP) wurden 2018 zum Schulsanierungsprogramm (SchulSP) zusammengeführt, das Ende des Haushaltsjahres 2019 ausgelaufen ist. Für die Jahre 2020 und 2021 sind über das Schulsanierungsprogramm, das zum Teil in das Kommunalinvestitionsprogramm übergeleitet wird, in den Kapiteln 2710 und 2920 des Berliner Haushaltsentwurfs Ausgaben für rund 138 Mio. Euro vorgesehen. Die Mittel sind Zuweisungen an bzw. Programme für die Berliner Bezirke. Damit können u. a. Sporthallen, Dächer, sanitäre Anlagen und mehr erneuert werden. Abk.: SchulSP

  • Schulsprengel

    Im Jahr 2010 hat der Bezirk Mitte als einziger Berliner Bezirk jeweils mehrere Grundschulen zu Sprengeln zusammengelegt und damit das Prinzip der wohnortnahen Beschulung innerhalb des Einschulungsbereiches zugunsten der Einführung von Wahlfreiheiten eingeführt.

  • Schulträger

    Den bezirklichen Schulträgern obliegt die Verwaltung und Unterhaltung der äußeren Schulangelegenheiten der allgemein bildenden Schulen mit Ausnahme der zentral verwalteten Schulen. Hierzu zählen insbesondere Bau, Ausstattung und Unterhaltung sowie die Einrichtung von Klassen und die Zuweisung von Schülerinnen und Schülern an Schulen. Zudem decken sie den Sachbedarf und sind für die laufende Verwaltung der Schulen verantwortlich. In Berlin sind die Bezirke als „Schulträger” für die “äußeren” Schulangelegenheiten der öffentlichen Grund- und Oberschulen sowie der Förderzentren verantwortlich. Eine Ausnahme stellen die zentral durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie verwalteten Schulen dar.

  • Sekundarstufe (SEK I, SEK II)
    • Sek. 1 umfasst die Jahrgangsstufen 7 – 10 (Mittelstufe)
    • Sek. 2 umfasst die Jahrgangsstufen 11 – 13
  • Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam)
    Die Senatsverwaltung ist eine Fachverwaltung im Range eines Landesministeriums, Teil der Berliner Landesregierung sowie oberste Landesbehörde für die Bildungs-, Schul-, Jugend- und Familienpolitik in Berlin. Sie ist federführender Akteur in der Berliner Schulbauoffensive (BSO), per Senatsbeschluss vom 27. Juni 2017, und leitet die Gremien Taskforce Schulbau und Steuergruppe der Taskforce Schulbau. Im Rahmen der BSO ist sie darüber hinaus für folgende Aufgaben zuständig:
    • Berichtswesen und Beschlussfassung
    • Schulentwicklungsplanung, Schulplatzkapazitäten, Monitoring, Entwicklung schulfachlicher Standards, Teilnahme an Wettbewerbsverfahren
    • Vorbereitung und Durchführung von Partizipationsverfahren bei Schulneubauten
    • Prüfungsinstanz für BSO-Baumaßnahmen
    • Rolle der Bedarfsträgerschaft
  • Senatsverwaltung für Finanzen (SenFin)
    Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin ist eine Fachverwaltung im Range eines Landesministeriums, Teil der Landesregierung sowie zuständige oberste Landesbehörde für die Finanzpolitik und Haushaltsplanung. Sie ist Akteur in der Berliner Schulbauoffensive (BSO) und in den Gremien Taskforce Schulbau und Steuergruppe der Taskforce Schulbau der Schulbauoffensive vertreten. Im Rahmen der BSO ist sie für folgende Aufgaben zuständig:
    • Finanzplanung
    • Investitionsprogramm
    • Bereitstellung der Mittel
    • Controlling
  • Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (SenStadtWohn)

    Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist eine Fachverwaltung im Range eines Landesministeriums, Teil der Landesregierung sowie zuständige oberste Landesbehörde für die Stadtentwicklungs- und Wohnungspolitik. Sie ist Akteur in der Berliner Schulbauoffensive und in den Gremien Taskforce Schulbau und Steuergruppe der Taskforce Schulbau der Schulbauoffensive vertreten. Im Rahmen der BSO ist sie für folgende Aufgaben zuständig:

    • Baumaßnahmen im Rahmen der BSO: Neubau, Großsanierungen sowie Sanierungen in Amtshilfe für die Bezirke
    • Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerbsverfahren
    • Berichtswesen und Beschlussfassung
    • Entwicklung baufachlicher Standards
    • Vorbereitung und Durchführung von Partizipationsverfahren
  • Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA, SIWANA)

    Sondervermögen gem. §§ 26 Abs. 2, 113 Abs. 1 LHO, Ende 2014 als Gesetz auf den Weg gebracht. Aus dem Sondervermögen sollen Investitionen in die Infrastruktur des Landes Berlin im Zusammenhang mit der wachsenden Stadt finanziert werden, auch soweit solche Vorhaben Investitionen in oder für Grundstücke erforderlich machen. Wurde im Januar 2017 per Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses geändert und um einen Nachhaltigkeitsfonds erweitert. Bezeichnung dafür: Sondervermögen Infrastruktur der Wachsenden Stadt und Errichtung eines Nachhaltigkeitsfonds (SIWANA). Der Nachhaltigkeitsfonds wird auch als dritte Säule von SIWA bezeichnet. Stand 2020 wird wieder die Abkürzung SIWA verwendet, siehe u. a. Webauftritt der Senatsverwaltung für Finanzen und Investitionsprogramm des Landes Berlin 2020 – 2024.

  • Sozialräumliche Öffnung

    Auch: “Öffnung in den Sozialraum” oder “Öffnung in den Kiez”. In Bezug auf Schulen oder Schulbau ist damit die Ermöglichung einer Nutzung für externe Gruppen/Bereiche im (bezirklichen) Umfeld einer Schule gemeint, z. B. für lokale Bildungsverbünde oder Stadtteilbibliotheken. Schule soll als integraler Bestandteil im lokalen Bildungsnetzwerk etabliert werden. Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive sollen daher bei geplanten Neubauschulen Bereiche für die sozialräumliche Öffnung vorgesehen werden. Das können u. a. multifunktional genutzte Flächen wie Foyer, Mensa, Versammlungs- und Aufführungsraum sein.

    Bestandteil des Berliner Schulgesetzes in § 5: Öffnung der Schulen, Kooperation.

  • Sportfläche/n

    Gedeckte (Sporthalle) und ungedeckte Sportflächen (Sportplatz)

  • Staatssekretärsgremium – Schulbauoffensive

    Zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen, Anfang 2020 gegründet.

    Leitung: Staatssekretärin für Bildung.
    Mitglieder: Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der Senatsverwaltungen für Finanzen, für Stadtentwicklung und Wohnen, für Inneres und Sport und der Senatskanzlei sowie bedarfsweise der Staatssekretär für Umwelt, Klimaschutz und Verkehr.

    Sitzungstermine finden bedarfsabhängig statt.

  • Standards für den Neubau von Schulen

    Die Standards bieten einheitliche und abgestimmte Vorgaben für Neubau von Schulen in Berlin im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive. Die Inhalte wurden in einer verwaltungsübergreifenden Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie, für Stadtentwicklung und Wohnen, für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, für Finanzen, für Inneres und Sport, der Senatskanzlei und der Bezirke erarbeitet und abgestimmt. Die Standards für den Neubau von Schulen wurden 2019 herausgegeben.

    Inhalt:
    • Einführung
    • Schulfachliche Vorgaben
    • Bauqualitäten
    • Anlagen

    Die Standards berücksichtigen u. a. Anforderungen an Inklusion, Barrierefreiheit, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und an den Betrieb eines Schulgebäudes. Ein großer Vorteil der baufachlichen Standards besteht darin, dass zeitaufwendige Einzelabstimmungen im Planungs- und Bauprozess minimiert bzw. ganz vermieden werden können. So können neue Schulen noch schneller realisiert werden.

  • Steuergruppe der Taskforce Schulbau

    Die Steuergruppe ist die operative Basis der Taskforce Schulbau und findet in einem 14-tägigen Sitzungsturnus unter der Federführung der SenBJF statt. Sie ist zuständig für die Bearbeitung aller Themen rund um Schulneubau, Schulsanierung, Verfahrensoptimierung und Planung und bildet die Teilnehmenden der Taskforce auf Arbeitsebene ab. Stellvertretend für die Bezirke wurde hierfür die gemeinsame Geschäftsstelle Schulbauoffensive der Berliner Bezirke geschaffen, ebenso drei Regionalverbünde. Die Federführung der Steuergruppe liegt bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. In der Steuergruppe werden u. a. Entscheidungsvorlagen abgestimmt und für die weitere Beschlussfassung in der Taskforce vorbereitet.