BSO-Maßnahmen und -Tranchen

Illustration einer Bauplanung und deren Umsetzung

Alle Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive werden in der BSO-Maßnahmenliste zusammengestellt. Die Zusammenstellung der Liste wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf per Taskforce-Beschluss angepasst. Die Maßnahmearten, z. B. Neubau, Sanierung, Modulare Ergänzungsbauten und weitere, werden in BSO-Tranchen unterteilt.

Die Tranchen beginnen mit der BSO 0 – das sind Maßnahmen, die bereits vor Beginn der Berliner Schulbauoffensive begonnen haben und heute noch andauern. In der BSO I sind die Maßnahmen des Modellvorhabens zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen, kurz „MOBS“ genannt, aufgeführt. Die Tranchen II bis V b stehen für Neubauvorhaben. Für die Tranchen II, IV, V a ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig, für die Tranchen III und V b die HOWOGE.

Die Tranchen VI bis IX beinhalten die Maßnahmen für Sanierung, Umbau, Erweiterung. Die Zuständigkeit der Umsetzung gliedert sich wie folgt: Tranche VI und VIII ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zugeordnet, Tranche VII der HOWOGE, die Tranchen IX a- c werden von den Bezirken umgesetzt. Die Maßnahmen, die bislang nicht zugeordnet werden konnten, sind in den Tranchen X a und b zusammengefasst, die Tranche XI beinhaltet die Maßnahmen für berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen, die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und die BIM umgesetzt werden. In der Tranche XII werden die sogenannten “Gestapelten Schulen” (auch “2-in1-Grundschulen”) aufgeführt.

Ergänzt wird die Aufstellung durch die Tranchen BSO MEB und BSO Typensporthallen, die Umsetzung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

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