BSO-Maßnahmen und -Tranchen

Illustration einer Bauplanung und deren Umsetzung

Alle Maßnahmen der Berliner Schulbauoffensive werden in der BSO-Maßnahmenliste zusammengestellt. Die Zusammenstellung der Liste wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf per Taskforce-Beschluss angepasst. Die Maßnahmearten, z. B. Neubau, Sanierung, Modulare Ergänzungsbauten und weitere, werden in BSO-Tranchen unterteilt.

Die Tranchen beginnen mit der BSO 0 – das sind Maßnahmen, die bereits vor Beginn der Berliner Schulbauoffensive begonnen haben und heute noch andauern. In der BSO I sind die Maßnahmen des Modellvorhabens zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen, kurz „MOBS“ genannt, aufgeführt. Die Tranchen II bis V b stehen für Neubauvorhaben. Für die Tranchen II, IV, V a ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zuständig, für die Tranchen III und V b die HOWOGE.

Die Tranchen VI bis IX beinhalten die Maßnahmen für Sanierung, Umbau, Erweiterung. Die Zuständigkeit der Umsetzung gliedert sich wie folgt: Tranche VI und VIII ist der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen zugeordnet, Tranche VII der HOWOGE, die Tranchen IX a- c werden von den Bezirken umgesetzt. Die Maßnahmen, die bislang nicht zugeordnet werden konnten, sind in den Tranchen X a und b zusammengefasst, die Tranche XI beinhaltet die Maßnahmen für berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen, die durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und die BIM umgesetzt werden. In der Tranche XII werden die sog. “Gestapelten Schulen” (auch “2-in1-Grundschulen”) aufgeführt.

Ergänzt wird die Aufstellung durch die Tranchen BSO MEB und BSO Typensporthallen, die Umsetzung erfolgt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

BSO-Tranchenliste

  • BSO-Tranchen

    Inhaltliche Beschreibung

  • BSO 0

    Maßnahmen, die bereits vor Beginn der Berliner Schulbauoffensive begonnen wurden und andauern.

  • BSO I

    Maßnahmen des Modellvorhabens zur Beschleunigung von Schulbaumaßnahmen (MoBS).

  • BSO II

    Maßnahmen zum Neubau von Grundschulen in Umsetzung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

  • BSO III

    Maßnahmen zum Neubau von weiterführenden Schulen (einschließlich Gemeinschaftsschulen) in Umsetzung durch die HOWOGE.

  • BSO IV

    Zurückgestellte Maßnahmen zum Neubau von Grundschulen in Umsetzung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

  • BSO V a

    Maßnahmen zum Neubau Holzmodulschulen in Umsetzung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

  • BSO V b

    Maßnahmen zum Neubau Holzmodulschulen in Umsetzung durch die HOWOGE.

  • BSO VI

    Maßnahmen der Sanierung in Umsetzung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

  • BSO VII

    Maßnahmen der Sanierung in Umsetzung durch die HOWOGE.

  • BSO VIII

    Optierte Maßnahmen der Sanierung mit Umsetzung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

  • BSO IX a

    Maßnahmen der Sanierung und Erweiterung mit Kapazitätsrelevanz in Umsetzung durch die Bezirke.

  • BSO IX b

    Maßnahmen der Sanierung ohne Kapazitätsrelevanz mit Umsetzung durch die Bezirke im Zeitraum der aktuellen Finanzplanung.

  • BSO IX c

    Maßnahmen der Sanierung ohne Kapazitätsrelevanz mit Umsetzung durch die Bezirke im Zeitraum der aktuellen Finanzplanung.

  • BSO X a

    Maßnahmen mit Schulneubauten, die nicht einer Umsetzungseinheit zugeordnet wurden.

  • BSO X b

    Maßnahmen ohne Neubau, die nicht einer Umsetzungseinheit zugeordnet wurden.

  • BSO XI

    Maßnahmen zum Neubau und zur Sanierung von berufsbildenden und zentralverwalteten Schulen in Umsetzung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und die BIM.

  • BSO XII

    Maßnahmen zum Neubau im Gestapelte Schulen Programm (sog. 2-in-1-Schule) in Umsetzung durch die SenSBW.

  • BSO MEB

    Maßnahmen zum Neubau von Modularen Ergänzungsbauten (MEB) in
    Umsetzung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

  • BSO Typensporthallen

    Maßnahmen zum Neubau von Typensporthallen in Umsetzung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Stand: Dezember 2022

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