Innerhalb der Berliner Schulbauoffensive sollen alle Beteiligten beim Bau von neuen Schulen, Sanierungs- und weiteren Maßnahmen soweit möglich eingebunden werden. Das Berliner Schulgesetz schafft dafür die rechtliche Grundlage. Als wesentliche Ziele der Partizipationsverfahren in der Berliner Schulbauoffensive wurden eine aktive Mitwirkung an der Entwicklung von pädagogisch-räumlich Lösungen sowie die Etablierung einer kommunikativen Planungskultur zwischen Verwaltung, Politik und den Schulgemeinschaften durch die Verfahrensweise formuliert. Damit soll eine höhere Akzeptanz der jeweils anstehenden Schulbaumaßnahme bei den Beteiligten erreicht werden.
Seit Ende 2018 können Schulgemeinschaften und Gremien direkt und frühzeitig an den Planungen der jeweiligen Baumaßnahmen mitwirken und mitentscheiden. Eine Grundidee dabei ist es, Raumkonzepte zu erarbeiten, die die Belange der zukünftigen Nutzergruppen berücksichtigen. Im Verlauf hat sich gezeigt, dass durch die Beteiligung Zeit und Ressourcen eingespart werden können, z. B. aufwendige Planungsänderungen, wenn die Interessen von Schulgemeinschaft und schulischen Gremien nicht mit einbezogen wurden. Daneben können Bauplanungs- und Wettbewerbsunterlagen zielgerichteter und bedarfsgerechter formuliert werden. Besonders wichtig hierbei ist auch die Möglichkeit, Schulgemeinschaften bzw. schulische Gremien als stimmberechtigte Sachpreisrichter in Wettbewerbsverfahren mitentscheiden zu lassen.
Die beteiligten Einrichtungen Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Familie und für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, die Bezirke und die HOWOGE setzen Partizipationsverfahren oder -gespräche an Neubaustandorten sowie stark sanierungsbedürftigen Schulen ein. Beteiligt an den Verfahren sind i. d. R. Vertreterinnen und Vertreter der Schulgemeinschaften, die bezirklichen Schulgremien und die zuständigen Senats- und Bezirksverwaltungen. Für die Standorte wurden und werden tragfähige Lösungen gefunden, die die schulischen, aber auch außerschulischen Belange berücksichtigen. Die Ergebnisse der Partizipationsverfahren werden in die Bedarfsprogramme und ggf. in die Wettbewerbsunterlagen einfließen.
Rund 50 Verfahren sind insgesamt bis Ende des Jahres 2021 anberaumt worden, davon konnten 33 im Zeitraum 2020/21 abgeschlossen werden. Das Instrument der Partizipationsverfahren hat sich seit seiner Einführung bewährt, die Zufriedenheit der Beteiligten hat sich als sehr hoch erwiesen. Es wird von den zuständigen Verwaltungen der Berliner Schulbauoffensive zunehmend mehr eingesetzt.