Änderung der Geschäftsordnung des Senats vom 3. Februar 2015

Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 3. Februar 2015 die folgende Änderung in den §§ 10 und 13 der Geschäftsordnung vom 26. September 2006 (ABl. 2006, S. 3830ff), geändert am 21. November 2006 (ABl. 2006, S. 4150), beschlossen:

1. § 10 Nr. 5 wird aufgehoben.

2. § 13 Absatz 3 erhält folgende Fassung: „Vorlagen an den Senat sind jeweils sieben Tage vor der Sitzung bei der Geschäftsstelle des Senats anzumelden. Der Regierende Bürgermeister oder die Regierende Bürgermeisterin prüft die Beratungsreife und die Beschlussfähigkeit der eingereichten Vorlagen für die nächste Sitzung. Sollte sich zusätzlicher Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf ergeben, kann die Aufnahme der Vorlage in die Tagesordnung frühestens zur übernächsten Senatssitzung erfolgen. Ausnahmen sind vom Chef oder von der Chefin der Senatskanzlei zu genehmigen. Über die Berücksichtigung verspätet angemeldeter Vorlagen entscheidet der Regierende Bürgermeister/die Regierende Bürgermeisterin unter Berücksichtigung der Begründung des Eilbedarfs. Verneint der Regierende Bürgermeister/die Regierende Bürgermeisterin die Dringlichkeit, so wird die Beratungsunterlage auf die Tagesordnung der folgenden Sitzung gesetzt. Der Regierende Bürgermeister/Die Regierende Bürgermeisterin kann alle Angelegenheiten auf die Tagesordnung setzen, in denen er/sie die Entscheidung des Senats herbeizuführen beabsichtigt (§ 2 Abs. 2).“