Änderung der Geschäftsordnung des Senats vom 21. November 2006

I. Der Senat von Berlin hat in seiner Sitzung am 21. November 2006 die folgende Änderung in § 14 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung vom 26. September 2006 (ABl. S. 3830) beschlossen: „An den Sitzungen nehmen außer den Senatsmitgliedern regelmäßig der/die Chef/-in der Senatskanzlei, der/die Bevollmächtigte des Landes Berlin beim Bund, der/die im Geschäftsbereich des Regierenden Bürgermeisters/der Regierenden Bürgermeisterin für Kultur zuständige Staatssekretär/-in, der/die Leiter/-in des Presse- und Informationsamtes und der/die für die Politische Koordination zuständige Abteilungsleiter/-in der Senatskanzlei sowie die von dem Regierenden Bürgermeister/von der Regierenden Bürgermeisterin bestimmten Schriftführer/-innen teil.“

II. Diese Änderung tritt mit Ablauf des 23. November 2006 in Kraft.