FAQ - Antworten auf Fragen rund um Ihr Denkmal

Allgemeine Fragen

  • Wo erfahre ich, ob mein Objekt/ Gebäude ein Denkmal ist?

    Den Denkmalstatus eines Objektes / Gebäudes können Sie selbst in der Denkmalkarte oder Denkmaldatenbank einsehen. Die Denkmalliste, -karte und -datenbank Berlins sind im Internet abrufbar.

    Zu Liste, Karte, Datenbank

    Das Landesdenkmalamt Berlin führt die Denkmalliste und erteilt rechtsverbindliche Auskünfte zum Denkmalstatus einer Liegenschaft in Berlin. Wenn Sie solch eine offizielle Auskunft zum Denkmalstatus benötigen, z.B. für das Finanzamt, nennen Sie bei Ihrer Anfrage bitte Straße, Hausnummer und Ortsteil des Objektes.
    Für Ihre Anfrage nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

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  • Ist mein Haus ein Denkmal oder befindet sich ein Bodendenkmal auf meinem Grundstück?

    Ob ein Gebäude oder Grundstück als Denkmal ausgewiesen ist oder ob sich auf einem Grundstück ein Bodendenkmal befindet – darüber gibt die Berliner Denkmalliste Auskunft. Sie informiert über den aktuellen Stand der Bau-, Garten- und Bodendenkmale sowie Denkmalbereiche in Berlin.
    Zusätzliche Informationen finden Sie in der Denkmaldatenbank und der Denkmalkarte. Gebäude- und flächenscharf sind hier die Baudenkmale, Gartendenkmale, Gesamtanlagen und Ensembles kartiert. Nicht präzise darstellbare Objekte wie Bodendenkmale oder Skulpturen werden durch ein Punktsymbol dargestellt.
    Die Berliner Denkmalliste wird regelmäßig aktualisiert. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich Ihr Objekt gerade noch in Bearbeitung befindet.

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    Der Öffentlichkeit steht damit ein umfangreicher Informationspool mit vielen Abfragemöglichkeiten über alle Berliner Denkmale zur Verfügung.
    Bei diesen Angaben handelt es sich aber nicht um rechtsverbindliche Auskünfte. Für rechtsverbindliche Auskünfte müssen ggf. die amtlichen Unterlagen eingesehen werden. Für Ihre Anfrage nutzen Sie bitte das Kontaktformular.

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  • Wo finde ich Informationen zu meinem Denkmal?

    In der Denkmaldatenbank finden Sie Informationen zu Ihrem Denkmal. Sie enthält Informationen zu allen in der Denkmalliste aufgeführten Positionen. Der Grunddatenbestand (Adresse, Bauzeit, Bauherrin/Bauherr, Architektin/Architekt, Literaturhinweise) wird zunehmend durch Texte und Fotos ergänzt. Die Denkmaldatenbank erlaubt einfache Suchabfragen.

    Zur Denkmaldatenbank

  • Gilt der Denkmalwert für alle Teile des Gebäudes, z.B. auch für das Nebengebäude im Innenhof, die Pflasterung oder Teile im Innern?

    Das kann, muss aber nicht der Fall sein. Genauere Informationen finden Sie dazu in der Denkmalliste oder Sie wenden sich an die Untere Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirkes.
    Zu einem Denkmal gehören seine Ausstattung und Zubehör, wenn sie mit dem Denkmal baulich verbunden sind und aus der im Denkmallistentext genannten Bauphase stammen, z.B. Treppen, Fußböden, Fenster, Innentüren oder andere Details. Bei einem Denkmal stehen deshalb häufig auch Einfriedung, Tordurchfahrt oder Nebengebäude auch unter Denkmalschutz. Zum Umfang eines Gartendenkmals gehören beispielsweise häufig Skulpturen, Wege, Bänke oder ihre Einfassungen.
    Bedingung ist stets, dass die Teile mit dem Denkmal eine Einheit von Denkmalwert bilden.

  • Wo kann ich Informationen über die Baugeschichte von Denkmalen erhalten?

    Informationen zur Baugeschichte können Sie in den Datensätzen der Denkmaldatenbank finden. Die Denkmaldatenbank enthält Informationen zu allen in der Denkmalliste aufgeführten Positionen. Der Grunddatenbestand (Adresse, Bauzeit, Bauherrin/Bauherr, Architektin/Architekt, Literaturhinweise) wird kontinuierlich durch Texte und Fotos ergänzt. Die Denkmaldatenbank erlaubt einfache Suchabfragen.

    Zur Denkmaldatenbank

  • Wo finde ich Planunterlagen und Bestandspläne von meinem Denkmal?

    Planunterlagen befinden sich in der Regel in den Bauakten der Objekte, die in den bezirklichen Bauaktenarchiven geführt und aufbewahrt werden. Bauakten entstehen im Zusammenhang mit der Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen. Zu einer Bauakte gehören alle Schriftstücke und Zeichnungen, die im Zusammenhang mit Vorhaben auf einem Baugrundstück entstanden sind. Sie können in die Bauakten Einsicht nehmen, soweit datenschutzrechtliche Aspekte dem nicht entgegenstehen. Im Serviceportal Berlin finden Sie eine Übersicht aller bezirklicher Bauaktenarchive Berlins und weitere Informationen zur Einsichtnahme.

    Zum Serviceportal Berlin

    In der Denkmalerfassungskartei des Landesdenkmalamts befinden sich denkmalkundliche Materialien zu Denkmalen, die während der Denkmalerfassung entstanden sind (z.B. Fotos, Literaturauszüge). Diese Unterlagen können nach Terminvereinbarung im Landesdenkmalamt eingesehen werden. Bitte benutzen Sie für Ihre Anfrage das Kontaktformular.

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  • Was ist die Denkmal-Plakette?

    Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer in Berlin und in anderen Bundesländern haben die Möglichkeit, ihr Bau-, Boden- oder Gartendenkmal mit einer Denkmal-Plakette zu kennzeichnen. Das Kennzeichen hat etwa das Format einer Hausnummer (10 × 10 cm) und zeigt ein blaues Rautenmotiv in schwarzem Rahmen auf weißem Grund mit dem Schriftzug “Denkmal”. Das Schild ist einbrennlackiert, sodass eine lange Haltbarkeit garantiert ist. Das Anbringen der Plakette muss weder beantragt noch genehmigt oder angezeigt werden. Die Plakette kann im Landesdenkmalamt Berlin kostenfrei bestellt werden.

    Hier eine Denkmal-Plakette bestellen

Rechte und Pflichten von Denkmaleigentümerinnen und -eigentümern

  • Ich bin Eigentümerin oder Eigentümer eines Denkmals. Was bedeutet das für mich?

    Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Denkmals sind, tragen Sie Verantwortung dafür, das Denkmal zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Ziel ist es, die Geschichte und die Einzigartigkeit des Denkmals zu bewahren.
    Veränderungen, Sanierungen oder Umbauten müssen in der Regel mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden. Genehmigungsbehörde ist die jeweilige Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks, in dem sich Ihr Denkmal befindet.

    Zu den Unteren Denkmalschutzbehörden in den Berliner Bezirken

    Förderungen und Unterstützung können Ihnen helfen, die besonderen Anforderungen zu erfüllen. Das Landesdenkmalamt steht Ihnen dabei als beratende Fachbehörde zur Seite.

  • Welche Rechte habe ich als Eigentümerin oder Eigentümer eines Denkmals?

    Neben Pflichten haben Sie als Eigentümerin und Eigentümer auch Rechte, z. B. das Recht auf Beratung und Prüfung der Denkmaleigenschaft durch das Landesdenkmalamt sowie die Möglichkeit, Fördermittel zu beantragen und Bescheinigungen zur Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen zu erhalten.

  • Was passiert, wenn ich ein Denkmal kaufe?

    Wenn Sie ein Denkmal kaufen, übernehmen Sie die Verantwortung für dessen Erhalt.
    Vor dem Kauf sollten Sie sich über die denkmalrechtlichen Vorgaben informieren. Es kann sinnvoll sein, bereits vor dem Kauf Kontakt mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde aufzunehmen, um die möglichen Anforderungen und Fördermöglichkeiten zu besprechen. Ebenfalls ist zu beachten, dass Verkauf oder Eigentümerwechsel gemäß Denkmalschutzgesetz § 14 Abs. 4 der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde angezeigt werden müssen.

    Zu den Unteren Denkmalschutzbehörden in den Berliner Bezirken

  • Kann ich mein Denkmal renovieren oder umbauen?

    Denkmalschutz bedeutet nicht, dass ein Gebäude nicht mehr verändert werden darf. Vielmehr ist es wünschenswert, dass Baudenkmäler genutzt und bewohnt werden. Renovierungen und Umbauten sind daher grundsätzlich möglich, aber sie müssen den Charakter des Denkmals bewahren. Bevor Sie Maßnahmen planen, stimmen Sie bitte diese mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde ab. Dort berät man Sie gern vorab.

    Zu den Unteren Denkmalschutzbehörden in den Berliner Bezirken

    Weitere Informationen finden Sie außerdem im Abschnitt “Ein Denkmal verändern oder sanieren”.

  • Wo bekomme ich die Bescheinigung fürs Finanzamt?
    Die Bescheinigung für das Finanzamt wird auf Antrag gebührenpflichtig im Landesdenkmalamt Berlin ausgestellt. Die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdenkmalamtes Berlin geben Ihnen dazu gerne Auskunft. Die Kontakte finden Sie hier: https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/service/finanzielle-aspekte/* (Link ggf. überprüfen)* Möglich sind folgende Bescheinigungen:
    • Bescheinigungen gem. §§ 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz (EStG), Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Herstellungs- und Anschaffungskosten bzw. den Erhaltungsaufwand bei Denkmalen
    • Bescheinigungen gem. § 10g Einkommensteuergesetz (EStG), Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
  • Muss ein Energieausweis beim Verkauf eines Denkmals erstellt werden?

    Die Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geregelt. Auf Baudenkmale sind die Ausstellungspflichten (bei Vermietung und Verkauf) demnach nicht anzuwenden. Sie können dies konkret in den §§ 79 und 80 des GEG nachlesen.

  • Muss ich frühere bauliche Änderungen zurückbauen?

    Bauliche Veränderungen, die erfolgten, bevor ein Objekt unter Denkmalschutz gestellt wurde, genießen Bestandsschutz und müssen nicht rückgebaut werden. Im Fall einer grundlegenden Sanierung eines Denkmals, kann abgewogen werden, ob eine ursprüngliche bauliche Änderung im Einzelfall denkbar ist. Bitte nehmen Sie hierbei die Beratung der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in Anspruch.

    Zu den Unteren Denkmalschutzbehörden in den Berliner Bezirken

  • Darf ich mein Denkmal vermieten oder gewerblich nutzen?

    Ja, Sie dürfen Ihr Denkmal vermieten oder für gewerbliche Zwecke nutzen. Bei baulichen Änderungen müssen Sie jedoch mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirks abstimmen.

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  • Müssen Nutzungsänderungen denkmalrechtlich genehmigt werden?

    Nein, aber Denkmale sind stets so zu nutzen, dass ihre Erhaltung auf Dauer gesichert ist. Sollten jedoch Eingriffe durch Sanierung und Modernisierung erforderlich sein, müssen diese bei der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde Ihres Bezirkes beantragt und genehmigt werden.

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  • Was kostet die Erhaltung eines Denkmals?

    Die Kosten für die Erhaltung eines Denkmals können je nach Zustand und Maßnahmen stark variieren. Fördermittel, Zuschüsse und steuerliche Vorteile können jedoch helfen, die finanzielle Belastung zu verringern.

  • Gibt es eine finanzielle Unterstützung für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer?
    Ja, in vielen Fällen können Eigentümerinnen und Eigentümer Fördermittel, Zuschüsse oder steuerliche Vorteile für den Erhalt eines Denkmals beantragen. Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten oder informieren Sie sich hier gezielt zu Ihren Anliegen:

Veränderungen und Baumaßnahmen an Denkmalen

  • Kann ich mein Denkmal renovieren oder umbauen?

    Denkmalschutz bedeutet nicht, dass ein Gebäude nicht mehr verändert werden darf. Vielmehr ist es wünschenswert, dass Baudenkmäler genutzt und bewohnt werden. Renovierungen und Umbauten sind daher grundsätzlich möglich, aber sie müssen den Charakter des Denkmals bewahren. Bevor Sie Maßnahmen planen, stimmen Sie bitte diese mit der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde ab. Dort berät man Sie gern vorab.

    Zu den Unteren Denkmalschutzbehörden in den Berliner Bezirken

  • Kann ein Denkmal abgerissen werden?

    Ein Abriss ist nur in sehr seltenen Ausnahmefällen möglich, wenn alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und überwiegende Gründe des Gemeinwohls dafürsprechen. Dies wird sehr genau geprüft.

  • Dürfen Denkmale verändert werden? Was muss bei der Sanierung oder Modernisierung eines Denkmals beachtet werden?

    Ja, der Denkmalschutz löst keine Veränderungssperre aus. Maßnahmen unterliegen lediglich dem denkmalrechtlichen Genehmigungsvorbehalt. Maßnahmen an und in Denkmalen sind in der Regel Einzelfallentscheidung, am besten wenden Sie sich so früh wie möglich an die denkmalrechtlich zuständige Ordnungs- und Genehmigungsbehörde des Bezirks (Untere Denkmalschutzbehörde), in dem sich das Denkmal befindet. Dort berät man Sie gern hinsichtlich Maßnahmen im und am Denkmalbestand.

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  • Wer genehmigt Veränderungen oder Sanierungen an Denkmalen?

    Für die Erteilung denkmalrechtlicher Genehmigungen sind in Berlin die Bezirksverwaltungen zuständig. Bitte wenden Sie sich für die Abstimmung von Maßnahmen und Beantragung der denkmalrechtlichen Genehmigung an die Untere Denkmalschutzbehörde des Bezirks, in dem sich das Denkmal befindet.

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  • Wie melde ich ein Bauvorhaben an meinem Denkmal an?

    Für Fragen rund um Veränderungen an Ihrem Denkmal wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalschutzbehörden Ihres Bezirksamtes. Über die Untere Denkmalschutzbehörde werden auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdenkmalamtes beteiligt, wenn dies erforderlich sein sollte.
    Für sämtliche Änderungen muss bei der zuständigen Behörde eine sogenannte denkmalrechtliche Genehmigung eingeholt werden. Bei größeren Maßnahmen – beispielsweise dem Austauschen von Fenstern, der Sanierung der Fassade oder Planungen zum Dachausbau – sollte unbedingt die Beratung der Behörde in Anspruch genommen werden. Das betrifft auch Maßnahmen im Innern des Denkmals.

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  • Darf ich auch ohne denkmalrechtliche Genehmigung mit den Maßnahmen beginnen?

    Nein. Sie sollten auf keinen Fall ohne eine denkmalrechtliche Genehmigung der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde mit Bau-, Sanierungs- oder Restaurierungsmaßnahmen an Ihrem Denkmal beginnen. Sie würden eine Ordnungswidrigkeit begehen und könnten zudem die entstehenden Kosten nicht mehr steuerlich geltend machen.
    Häufig sind auch das Austauschen von Fenstern und Türen (auch im Innenbereich), das Streichen von Wänden (insbesondere im Treppenhaus) oder die Umgestaltung des Gartens oder das Austauschen des Zauns genehmigungspflichtig. Das kann auch den Gartenschuppen, die Garage oder den Keller betreffen.
    Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab genau bei Ihrer zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde, ob der Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung notwendig ist.

    Zu den Unteren Denkmalschutzbehörden in den Berliner Bezirken

  • Wer hilft mir, wenn ich mein Denkmal sanieren möchte?

    Das Landesdenkmalamt Berlin berät Sie umfassend zu den richtigen Maßnahmen, Materialien und Fachleuten. Es gibt auch spezialisierte Architektinnen und Architekten sowie Handwerksbetriebe, die Erfahrung mit der Denkmalpflege haben. Weitere Informationen zu Fachbetrieben finden Sie über die Handwerkskammer Berlin.

    Zur Handwerkskammer Berlin

  • Muss ich frühere bauliche Änderungen zurückbauen?

    Bauliche Veränderungen, die erfolgten, bevor ein Objekt unter Denkmalschutz gestellt wurde, genießen Bestandsschutz und müssen nicht rückgebaut werden. Im Fall einer grundlegenden Sanierung eines Denkmals, kann abgewogen werden, ob eine ursprüngliche bauliche Änderung im Einzelfall denkbar ist. Bitte nehmen Sie hierbei die Beratung der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde in Anspruch.

    Zu den Unteren Denkmalschutzbehörden in den Berliner Bezirken

  • Kann ich Baumaßnahmen an meinem Denkmal steuerlich abschreiben?

    Wenn Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer private Mittel für die Erhaltung und sinnvolle Nutzung eines Denkmals aufgewendet haben, sieht das Einkommenssteuergesetz eine steuerliche Entlastung vor. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen zuvor von den Denkmalschutzbehörden genehmigt worden waren.
    Ein mit den Finanzbehörden abgestimmtes Merkblatt mit den wichtigsten Steuervergünstigungen für Berliner Denkmaleigentümer nennt die zentralen Bestimmungen, etwa der Einkommens-, Grund-, Erbschafts- und Schenkungssteuer: https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/service/steuerbescheinigung-fuer-den-denkmalerhalt/
    Die Bescheinigung für das Finanzamt wird auf Antrag gebührenpflichtig im Landesdenkmalamt Berlin ausgestellt. Die verantwortlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesdenkmalamtes Berlin geben Ihnen dazu gerne Auskunft.

    Die Kontakte finden Sie hier: https://www.berlin.de/landesdenkmalamt/service/steuerbescheinigung-fuer-den-denkmalerhalt/

    Möglich sind folgende Bescheinigungen:
    • Bescheinigungen gem. §§ 7i, 10f und 11b Einkommensteuergesetz (EStG), Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Herstellungs- und Anschaffungskosten bzw. den Erhaltungsaufwand bei Denkmalen
    • Bescheinigungen gem. § 10g Einkommensteuergesetz (EStG), Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden

Energetische Sanierung von Denkmalen

  • Können Denkmale energetisch saniert werden?

    Denkmale können gut energetisch saniert werden. Jedoch benötigen Sie für diese Maßnahmen eine denkmalrechtliche Genehmigung der zuständigen Unteren Denkmalschutzbehörde.

    Zu den Unteren Denkmalschutzbehörden in den Berliner Bezirken

    Einen ersten Überblick zur energetischen Sanierung von Denkmalen und der Anbringung von Solaranlagen finden Sie auf unserer Webseite.

    Denkmal und Klimaschutz

    Fragen zu energetischen Sanierungs- und Installationsmöglichkeiten von PV-Anlagen kann Ihnen auch Frau Kampmann (E-Mail: katja.kampmann@lda.berlin.de, Tel.: 030-90259-3638), unsere Fachreferentin für dieses Thema beantworten.

  • Kann man ein Baudenkmal wärmedämmen?

    Da Dämmplatten zumeist zu einer starken Beeinträchtigung der Fassade führen, können Baudenkmale in der Regel nicht wie andere Gebäude wärmegedämmt werden. Aber auch Baudenkmale können energetisch ertüchtigt werden. Für die Dämmung der Wände gibt es in vielen Fällen inzwischen bautechnische Ersatzlösungen. Möglich sind häufig zum Beispiel die Isolierung von Kellerdecken und Dachböden oder eine Nachrüstung historischer Fenster und Türen. Auch diese Maßnahmen sind antrags- und genehmigungspflichtig. Die Kosten können in der Regel steuerlich geltend gemacht werden. Im Leitfaden „Denkmale und Energieeffizienz“ finden Sie Informationen und praxisorientierte Hinweise, wie auch in Denkmalen weitere Energieeinsparungen und Effizienzsteigerungen möglich sind.

    Zum Leitfaden „Denkmale und Energieeffizienz“

  • Darf ich eine Photovoltaikanlage auf meinem Dach anbringen?

    Denkmalschutz und das Fördern erneuerbarer Energie sind kein Widerspruch. Die Denkmalbehörden wirken mit großem Engagement daran mit, die Nutzung von Solarenergie auch auf Denkmalen zu ermöglichen. Um die aktuellen Bestrebungen zum Ausbau von Solaranlagen im Land Berlin zu beschleunigen und Planende wie auch Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer hierbei zu unterstützen, hat das Landesdenkmalamt den Leitfaden “Baudenkmale und Solaranlagen. Möglichkeiten, Anforderungen und Rahmenbedingungen” veröffentlicht. Er zeigt, wie sich Denkmalschutz und die Gewinnung von Solarenergie vereinbaren lassen.

    Zum Leitfaden „Baudenkmale und Solaranlagen“

    Speziell für verschiedene denkmalgeschützte Siedlungen in Berlin hat das Landesdenkmalamt Solarkataster mit Gestaltungsleitfäden veröffentlicht, die Genehmigung von PV-Anlagen in den Denkmalbereichenerleichtern.

    Zu den Solarkataster für Siedlungen

    Für eine Beratung zu den Möglichkeiten der Umsetzung einer Solaranlage auf Ihrem denkmalgeschützten Gebäude sollten Sie frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde aufnehmen.

  • Gibt es finanzielle Unterstützung bei einer energetischen Sanierung?

    Zur Abmilderung der finanziellen Aufwendungen für den Erhalt von Denkmalen können Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer verschiedene Fördermöglichkeiten und steuerliche Erleichterungen in Anspruch nehmen. Dies ist auch für energetische Sanierungsmaßnahmen am Denkmal möglich: Im Fördersegment „Energieeffizient Sanieren“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde hierfür der Programmteil „Effizienzhaus Denkmal“ eingeführt. Aufgrund des notwendigen Erhalts der Denkmalsubstanz bestehen vereinfachte Förderbedingungen und Anforderungen an den zu erreichenden Jahres-Primärenergiebedarf. Neben einer energetischen Komplettsanierung können auch Einzelmaßnahmen durchgeführt werden, zum Beispiel die Ertüchtigung von Fenstern.

    KfW: Die Effizienzhaus-Stufen für bestehende Immobilien und Baudenkmale

Wenn Sie weitere allgemeine Fragen zu Denkmalen oder Denkmalschutz haben, schauen Sie gerne in unsere Denkmal-FAQ
Denkmal-FAQ

Wenn Sie sich für die Besichtigung oder Nutzung eines Denkmals interessieren, schauen Sie gerne in unsere entsprechenden FAQ.
FAQ Besichtigung und Nutzung von Denkmalen

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