Denkmal-FAQ

ICC Berlin
  • Was ist ein Denkmal?

    Ein Denkmal kann ein Bauwerk etwa ein Wohnhaus, eine Fabrik, ein Krankenhaus oder auch eine Brücke, ein Ensemble um einen Platz oder entlang einer Straße, eine Gartenanlage oder ein archäologischer Befund sein, dessen Erhaltung aus historischen, künstlerischen, städtebaulichen oder wissenschaftlichen Gründen im öffentlichen Interesse liegt. Denkmale sind ein Teil unseres kulturellen Erbes und sollen für zukünftige Generationen bewahrt werden. Denn sie zeigen wie Menschen in vergangenen Zeiten gelebt und gearbeitet haben, aber auch mit welchen Techniken oder Materialien sie gebaut haben. Denkmale stehen daher unter besonderem Schutz durch das Berliner Denkmalschutzgesetz.

  • Heißt es Denkmale oder Denkmäler?

    Beide Begriffe sind gebräuchlich. In Berlin hat sich folgende Unterscheidung etabliert: Denkmale sind Objekte, die im Laufe der Zeit Denkmaleigenschaft bekommen haben. Als Denkmäler bezeichnet man Denkmalsetzungen (z.B. Standbilder, Mahnmale etc.), also Objekte, die nicht unbedingt auch Denkmale im Sinne des Denkmalschutzgesetztes sein müssen.

  • Welche Arten von Denkmalen gibt es?
    Das Denkmalschutzgesetz Berlin unterscheidet zwischen vier Denkmalarten:
    • Die meisten Denkmale in Berlin sind Baudenkmale. Baudenkmale sind nicht nur Häuser zum Wohnen oder Arbeiten, Kirchen oder Schlösser, sondern können auch Theater, Kinos, Türme, Brücken, Tore oder Bahnhöfe sein. Baudenkmale sind dreidimensionale Objekte und als solche auch mitsamt ihrer Ausstattung, die mit dem Denkmal eine Einheit von Denkmalwert bildet, geschützt. Beispiele für Baudenkmale sind das Alte Stadthaus oder das ICC.
    • Denkmalbereiche (Ensembles oder Gesamtanlagen) umfassen mehrere gebaute Anlagen einschließlich der mit ihnen verbundenen Straßen und Plätze sowie Grünanlagen mit Frei- und Wasserflächen. Beispiele sind die Museumsinsel oder der Fernsehturm mit Platzgestaltung und Neptunbrunnen.
    • Gartendenkmale sind Grünanlagen, Garten- oder Parkanlagen, Friedhöfe, Alleen oder sonstige Zeugnisse der Garten- und Landschaftsgestaltung. Zu einem Gartendenkmal kann wie bei einem Baudenkmal ebenfalls sein Zubehör und seine Ausstattung – beispielsweise Parkbänke oder Skulpturen – gehören. Ein bekanntes Beispiel ist der Berliner Tiergarten.
    • Bodendenkmale sind im Boden verborgene Zeugnisse unserer Geschichte. Das können beispielsweise Spuren von Siedlungen (alte Straßen, Feuerstellen, Fundamente von Häusern) oder Überreste früherer Friedhöfe, Verkehrswege oder Produktionsstätten sein – sie sind fest im Boden überliefert. Außerdem gibt es Bodenfunde – bewegliche Bodendenkmale – wie Münzen, die in Sammlungsverzeichnissen geführt werden.
  • Was ist der Unterschied zwischen einem Denkmal und einem Ensemble?

    Ein Denkmal ist ein einzelnes Objekt mit Denkmaleigenschaft.
    Daneben gibt es Denkmalbereiche (Flächendenkmale/mehrteilige Anlagen), bei denen die Objekte zusammen mehr sind als die Summe der Bestandteile, d.h. es kommt eine zusätzliche geschichtliche Aussage hinzu. Denkmalbereiche können Ensembles oder Gesamtanlagen sein.
    Eine Gesamtanlage ist in der Regel zu einer bestimmten Zeit plan-/funktionseinheitlich entstanden, wie beispielsweise eine Siedlung, ein Flughafen oder eine Gutsanlage mit Haupt- und Nebengebäuden, Ställen, Remise und Hof.
    Ein Ensemble ist ein Denkmalbereich, der mit der Zeit gewachsen ist. Dies kann zum Beispiel ein Altstadtkern sein – hier stehen häufig sowohl mittelalterliche Bauten als auch Bauten der Nachkriegszeit als Ensemble unter Denkmalschutz.

  • Was ist Welterbe?

    Die UNESCO (Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur) beschloss 1972 ein “Internationales Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt”, das inzwischen von mehr als 150 Staaten unterzeichnet worden ist. Darin war vorgesehen, eine Liste von Kultur- und Naturstätten zu erstellen, die über ihre nationale Bedeutung hinaus “von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen” (aus der Präambel der Welterbe-Konvention). Die Welterbestätten erfüllen die von der UNESCO festgelegten Kriterien der “Einzigartigkeit”, der “Authentizität” und der “Integrität”. Die Konvention ist heute das bedeutendste Instrument, das die internationale Gemeinschaft zum Schutz ihres kulturellen und natürlichen Erbes besitzt. Dennoch sind rechtlich Welterbe-Denkmale mit anderen Denkmalen gleichwertig, da keine Klassifizierung von Denkmalen erfolgt.

  • Sind Welterbe-Denkmale wichtiger als „normale“ Denkmale?

    Nein. Dem deutschen Denkmalrecht ist die Klassifizierung von Denkmalen fremd. Allen Denkmalen kommt im Grundsatz gleicher Schutz zu.

  • Wie viele Denkmale gibt es in Berlin?

    Die Denkmalliste Berlin umfasst derzeit etwa 12.000 Positionen. Eine Position kann ein Einzeldenkmal sein, aber auch ein Denkmalbereich mit einer Vielzahl von Einzeladressen oder eine weitläufige Grünanlage bzw. ein größerer Grabungskomplex. Die meisten Berliner Denkmale sind Baudenkmale (ca. 70 %).
    Bundesweit sind durchschnittlich 2-3 % aller Bauwerke denkmalgeschützt, in der Hauptstadt Berlin sind es etwa 10 %.

  • Wie viele Welterbestätten gibt es in Berlin?

    In Berlin gibt es drei Welterbestätten: Seit 1991 steht die Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft mit den preußischen Schlössern und Gärten als eine der größten UNESCO-Welterbestätten Deutschlands auf der Welterbe-Liste. 1999 kam die Berliner Museumsinsel (Altes Museum, Neues Museum, Alte Nationalgalerie, Bode-Museum, Pergamonmuseum, Monbijoubrücke, Stadtbahnviadukt, Granitschale) hinzu. Sie ist ein einzigartiges Zeugnis für die Entwicklung des öffentlichen Kunstmuseums in Preußen und Deutschlands im 19. und 20. Jahrhundert.
    Zuletzt wurden 2008 sechs Siedlungen der Berliner Moderne (Gartenstadt Falkenberg, Siedlung Schillerpark, Großsiedlung Britz, Wohnstadt Carl Legien, Weiße Stadt, Großsiedlung Siemensstadt) in die Welterbe-Liste aufgenommen.

  • Wer entscheidet, was ein Denkmal ist?

    Das Landesdenkmalamt Berlin ist im Land Berlin die zuständige Fachbehörde, die Denkmale ausweist. Objekte werden vom Landesdenkmalamt auf eine mögliche Denkmaleigenschaft untersucht. Dazu werden alle Informationen aus Bauakten und Archiven gesammelt und alle bekannten Quellen und Literatur ausgewertet. Denkmaleigenschaft muss nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes dargestellt werden, damit ein Objekt Bestandteil der Denkmalliste werden kann. Das heißt geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche und/oder städtebauliche Bedeutung müssen individuell argumentierend bezogen auf ein Objekt „mit Leben gefüllt“ und dargestellt werden. Dies erfolgt durch speziell ausgebildete Fachleute der wissenschaftlichen Inventarisation.

  • Wie wird ein Objekt zum Denkmal?

    Die Erforschung des Denkmalbestandes und die Darstellung von Denkmaleigenschaft ist gesetzliche Kernaufgabe der wissenschaftlichen Inventarisation. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Inventarisation sammeln fortwährend Hinweise und Informationen zu Berliner Denkmallandschaft. Auch aufmerksame oder interessierte Bürgerinnen und Bürger oder die Bezirke melden sich beim Landesdenkmalamt mit Bitte um Prüfung, wenn sie Objekte entdecken, die möglicherweise Denkmaleigenschaft besitzen könnten. Um eine mögliche Denkmaleigenschaft feststellen zu können, müssen neben einer Begehung vor Ort auch die Bauakten, Quellen und Literatur recherchiert und ausgewertet werden. Außerdem muss eine gesamtstädtische oder überregionale Einordnung erfolgen.
    Denkmaleigenschaft wird nach den Kriterien des Denkmalschutzgesetzes (geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche und/oder städtebauliche Bedeutung) dargestellt. Ist ein Denkmal erkannt und dargestellt, wird als erstes die Eigentümerin oder der Eigentümer benachrichtigt. Die Aufnahme in die Denkmalliste beinhaltet, dass das neue Denkmal in Liste, Karte und Datenbank im Internet veröffentlicht wird.

  • Muss sich eine Anlage in einem guten Zustand befinden, um Denkmal zu sein?

    Der Zustand einer Anlage sagt nicht unbedingt etwas über ihren Denkmalwert aus, der durch die geschichtliche, künstlerische, wissenschaftliche oder städtebauliche Bedeutung definiert wird. Ein jahrzehntelang vernachlässigtes und nicht saniertes Gebäude kann durchaus noch alte Originalsubstanz (Farben, Stuck, Fenster, Ziegel, Türen etc.) aufweisen und dadurch als schützenswertes Denkmal gelten.

  • Muss ein Denkmal schön sein?

    Geschmacksvorstellungen sind individuell und ändern sich mit der Zeit. So wurden noch im 19. Jahrhundert barocke Schlösser als unansehnlich empfunden, während sie heute als Zeugnisse der Baukunst des 17. und 18. Jahrhunderts hochgeschätzt werden. Auch Bauten des Historismus oder des Jugendstils waren nach dem Zweiten Weltkrieg als altmodisch verpönt, erfreuten sich später aber wieder großer Beliebtheit. Derzeit erleben wir, dass Bauten der Nachkriegszeit eine neue Wertschätzung erfahren.

  • Wie alt sollte ein Denkmal sein?

    Um ein Denkmal objektiv betrachten und bewerten zu können, ist ein zeitlicher Abstand zum Betrachtungsgegenstand erforderlich. Lange ging man davon aus, dass dies mindestens ein Abstand von etwa 30 Jahren, also eine Generation seit Entstehung eines Objekts sein sollte, beziehungsweise ein Objekt einer abgeschlossenen „Epoche“ angehören müsse. Letzteres kann wegen der Beschleunigung (zeit-)geschichtlicher Prozesse in manchen Fällen inzwischen schon nur noch eine Dekade betragen. Insbesondere für die Berliner Geschichte sind jüngere geschichtliche Zäsuren wie die Wende und Nachwendezeit besonders prägend und zeitgeschichtlich wirksam mit Blick auf die baulichen Zeugnisse.
    Berlin ist besonders durch vergleichsweise junge Denkmale geprägt, denn 78 % der Berliner Denkmale entstanden zwischen 1871 und 1945.

  • Darf ein Denkmal an schlimme Zeiten erinnern?

    Die Denkmalliste Berlin enthält viele Anlagen, die in nicht-demokratischen Zeiten entstanden sind und Einrichtungen dienten, von denen Unterdrückung ausging. Dazu gehören beispielsweise die Zellen bzw. Keller auf dem Gelände der Topografie des Terrors, die an Gebäude der Geheimen Staatspolizei und der Reichsführung der SS erinnern, oder das für Hermann Göring Mitte der 1930er-Jahren errichtete Reichsluftfahrtministerium, später Haus der Ministerien der DDR. Sie sind denkmalwert aus historischen Gründen und entsprechen damit mindestens einem der vier Kriterien im Denkmalschutzgesetz Berlin.

  • Wo finde ich die Denkmalliste Berlins?

    Die Denkmalliste Berlins ist öffentlich einsehbar. Sie können sie auf der Website des Landesdenkmalamts als PDF oder Textdatei herunterladen.

    Zur Denkmalliste

  • Wo kann man sich über den Denkmalbestand Berlins informieren?

    Über die vom Denkmalschutzgesetz geforderte Publikation der Denkmalliste hinaus stellt das Landesdenkmalamt Berlin ein umfangreiches Informationssystem zum Denkmalbestand im Internet zur Verfügung. Es handelt sich um die digitalen fortschreibbaren Instrumente Liste – Karte – Datenbank.

  • Ich bin Eigentümerin oder Eigentümer eines Denkmals. Was bedeutet das für mich?

    Wenn Sie Eigentümerin oder Eigentümer eines Denkmals sind, tragen Sie Verantwortung dafür, das Denkmal zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Veränderungen, Sanierungen oder Umbauten müssen in der Regel mit dem Denkmalschutz abgestimmt werden.
    Förderungen und Unterstützung können Ihnen helfen, die besonderen Anforderungen zu erfüllen.
    Ziel ist es, die Geschichte und die Einzigartigkeit des Denkmals zu bewahren.
    Weitere Informationen finden Sie in den speziellen FAQ für Eigentümerinnen und Eigentümer.

  • Warum ist Denkmalschutz wichtig?

    Denkmalschutz bewahrt die Geschichte und Kultur unserer Stadt. Jedes Denkmal erzählt eine einzigartige Geschichte und prägt das Gesicht Berlins. Indem wir Denkmale schützen, bewahren wir die Identität unserer Stadt für zukünftige Generationen.

  • Kann man eine Anlage als Denkmal vorschlagen oder verlangen, dass ein Denkmal von der Denkmalliste gestrichen wird?

    Jede Person oder Institution kann Anregungen geben, welche weiteren Anlagen in die Denkmalliste aufgenommen werden könnten bzw. ob eine Prüfung auf Denkmaleigenschaft erfolgen kann. Wenn der Denkmalwert erloschen sein sollte (z. B. nach Abriss oder Zerstörung durch Brand), kann die Anlage auch aus der Denkmalliste entfernt werden.

  • Wie ist die Denkmalpflege in Berlin organisiert und aufgebaut?

    Das Landesdenkmalamt (LDA) ist die Denkmalfachbehörde des Landes Berlin und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen nachgeordnet. Unter Leitung des Landeskonservators ist sie die zentrale Fachbehörde für alle Fachfragen der Bau-, Kunst-, Garten-, Boden- und städtebaulichen Denkmalpflege.
    Die Oberste Denkmalschutzbehörde (OD) gehört zur Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und ist die ministerielle Instanz für verfahrenstechnische Fachaufsicht und andere ministerielle Aufgaben. Beispielsweise vertritt sie das Land Berlin in Fachgremien des Bundes und der Länder.
    Die Unteren Denkmalschutzbehörden (UD) gehören zu den Bezirksämtern der zwölf Berliner Bezirke. Sie sind die direkte Anlaufstelle für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer, Bauherren und Architekten bei geplanten Baumaßnahmen an einem Denkmal. Sie entscheiden auf Bezirksebene über alle Veränderungen am Denkmal. Die Kontakte zu allen Unteren Denkmalschutzbehörden der zwölf Berliner Bezirke finden Sie hier.
    Die Unteren Denkmalschutzbehörden treffen ihre Entscheidungen im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt – das heißt, dass beide Behörden sich einig sein müssen, was Maßnahmen wie Sanierungen oder Restaurierungen an einem Denkmal angeht. Kann dieses Einvernehmen nicht hergestellt werden, weil das Landesdenkmalamt und die Untere Denkmalschutzbehörde eines Bezirks sich nicht einig sind, dann nennt man das Dissensfall. In diesem Fall entscheidet die Oberste Denkmalschutzbehörde.
    Gemeinsam verfolgen alle Berliner Denkmalbehörden das Ziel, trotz der sich rasant entwickelnden Großstadt Berlin die in unseren Denkmalen verschiedener Zeiten dokumentierte Geschichte sichtbar und lebendig zu erhalten, die Denkmale zu pflegen und zu schützen, um die Geschichte unseres Landes auch für zukünftige Generationen zu vermitteln.

  • Welche Aufgaben hat das Landesdenkmalamt Berlin?

    Das Landesdenkmalamt Berlin hat die Aufgabe Denkmale zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten. Daraus ergeben sich sehr vielfältige Aufgaben:

    • Erforschen des Denkmalbestandes
    • Vermitteln des Denkmalgedankens
    • Objekte systematisch erfassen, wissenschaftlich erforschen und Denkmalwerte bestimmen
    • Führen der zentralen Denkmalliste des Landes Berlin
    • Pflege von Fachinformationssystemen wie Denkmaldatenbank und Denkmalkarte
    • Unterhalt von denkmalfachlichen Sammlungen (Bibliothek, Archiv, Fotografische Sammlungen etc.) als Beitrag zur Landesgeschichte Berlins
    • Praktische Denkmalpflege für Erhalt und Pflege von Denkmalen
    • Beratung und Unterstützung von Eigentümerinnen und Eigentümern bei Maßnahmen wie Sanierungen und Wiederherstellungen
    • Finanzielle Förderung und Beratung bei steuerlicher Abschreibung
    • Beratende Begleitung städtebauliche Veränderungen und Entwicklungen
    • Durchführung und Überwachung von Ausgrabungen
    • Organisation von Veranstaltungen wie den Tag des offenen Denkmals
    • Bereitstellen von Informationsmaterial
  • Was macht der Landesdenkmalrat?

    Das zwölfköpfige Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Fachgebiete der Denkmalpflege, der Geschichte und der Architektur sowie paritätisch aus sachberührten Bürgerinnen und Bürgern sowie Institutionen Berlins zusammen. Es wird vom Berliner Senat für vier Jahre berufen und berät das für Denkmalpflege zuständige Senatsmitglied in Grundsatzfragen der Denkmalpflege.

  • Wer kümmert sich in Berlin um Ausgrabungen?

    Die Abteilung Bodendenkmalpflege des Landesdenkmalamtes koordiniert und plant alle Ausgrabungen im Land Berlin. Einige Grabungen führt das Landesdenkmalamt auch selbst durch.
    Die Archäologinnen und Archäologen dokumentieren alle Funde und bereiten sie ggf. für die Übergabe an das Museum für Vor- und Frühgeschichte vor. Dort werden die Funde gelagert, restauriert und teilweise ausgestellt. Seit Sommer 2025 bietet des neue Archäologische Haus PETRI Berlin interaktive Einblicke in die Archäologie Berlins und ausgewählte Grabungsprojekte.

    Zum PETRI Berlin

  • Darf ich selbst nach Bodendenkmalen graben?

    Nein, denn dazu bedarf es einer Genehmigung. Nicht fachgerechte Grabungen zerstören die wissenschaftlich wichtigen Fundumstände. Wenn Sie glauben, eine archäologische Fundstelle oder einen archäologischen Fund entdeckt zu haben, müssen Sie dies unverzüglich bei der Unteren Denkmalschutzbehörde melden. Zuwiderhandeln stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Erfolgt der Fund bei Bauarbeiten, müssen die Arbeiten ruhen, bis die Fundzusammenhänge wissenschaftlich untersucht und dokumentiert wurden.

  • Ich möchte spenden – wie geht das?

    Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz kümmert sich um die Pflege und den Erhalt sehr vieler Bau- und Gartendenkmale in ganz Deutschland. Hier besteht die Möglichkeit, dass auch kleinere Spenden (ab 50 €) zeitnah Gutes bewirken können.

    Zur Deutschen Stiftung Denkmalschutz

  • Ich möchte selbst aktiv werden – was kann ich tun?

    In Berlin gibt es eine Vielzahl an engagierten Initiativen und Vereinen, die sich für bestimmte Denkmale oder Denkmalthemen einsetzen. Neue Mitglieder und ehrenamtliches Engagement sind hier stets willkommen. Das KulturerbeNetz.Berlin ist ein Zusammenschluss von Personen, Initiativen und Institutionen, die sich ehrenamtlich im Denkmalschutz engagieren. Es fungiert als eine Dachorganisation, über die man einen guten Überblick zu den Berliner Initiativen und Vereinen erhält.

    Zum KulturerbeNetz.Berlin

    Das Landesdenkmalamt ruft außerdem jedes Jahr alle Denkmaleigentümerinnen und Denkmal-Kenner auf, sich aktiv am Tag des offenen Denkmals zu beteiligen. Mitmachen können alle, die ein Bau-, Boden- oder Gartendenkmal öffnen, fachkundige Führungen durch Denkmale, Ausstellungen, Konzerte, Kinderaktionen oder andere attraktive Programmpunkte im Denkmal anbieten wollen.

    Zum Tag des offenen Denkmals

  • Wo erhalten ich regelmäßig Informationen, was in der Berliner Denkmalpflege los ist?

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  • Kann ich Publikationen über Berliner Denkmale abonnieren?

    Die Publikationen des Landesdenkmalamt Berlin erscheinen meist im Buchhandel und können dort käuflich erworben werden.
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  • Weitere Fragen?

    Bei sonstigen Fragen kontaktieren Sie uns gerne unter: landesdenkmalamt@lda.berlin.de

Wenn Sie sich für die Besichtigung oder Nutzung eines Denkmals interessieren, schauen Sie gerne in unsere entsprechenden FAQ.

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