Das Landesdenkmalamt Berlin kann Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse gewähren. Grundlage hierfür ist die Förderrichtlinie zur Erhaltung von Denkmalen im Land Berlin.
Förderung von Baumaßnahmen
Voraussetzungen
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- Es betrifft ein Denkmal
Das Denkmal muss in der Denkmalliste des Landes Berlin eingetragen sein.
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- Sie sind antragsberechtigt
- Eigentümerinnen und Eigentümer
- sonstige dinglich Berechtigte
- Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige von Denkmalen
(Nicht antragsberechtigt sind der Bund und die Bundesländer sowie deren nachgeordnete Einrichtungen.)
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- Es besteht ein Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege
Die Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen. Ob dies grundsätzlich der Fall ist, erfahren Sie im Rahmen der Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt.
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- Sie haben sich vorab beraten lassen
Das denkmalpflegerische Ziel, die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme und die beantragte Förderhöhe sind vorab mit dem Landesdenkmalamt Berlin abzustimmen.
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- Es liegt eine denkmalrechtliche Genehmigung vor
Vor Beginn der Baumaßnahmen am Denkmalobjekt ist eine denkmalrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Berliner Bezirks zu beantragen.
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- Die Maßnahme hat noch nicht begonnen
Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben. Als Beginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Das Landesdenkmalamt kann ausnahmsweise auf Antrag einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen. Der Antrag ist zu begründen.
Kontakt
Landesdenkmalamt Berlin
Altes Stadthaus
- Tel.: (030) 90259-3600
- Fax: (030) 90259-3700
- E-Mail landesdenkmalamt@lda.berlin.de
Verkehrsanbindungen
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U-Bahn
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Bus
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Jüdenstr.
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Nikolaiviertel
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- N65
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