Förderung von Baumaßnahmen

Das Landesdenkmalamt Berlin kann Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse gewähren. Grundlage hierfür ist die Förderrichtlinie zur Erhaltung von Denkmalen im Land Berlin.

Voraussetzungen

    • Es betrifft ein Denkmal

    Das Denkmal muss in der Denkmalliste des Landes Berlin eingetragen sein.

    • Sie sind antragsberechtigt
    • Eigentümerinnen und Eigentümer
    • sonstige dinglich Berechtigte
    • Bauunterhaltungs- oder Erhaltungspflichtige von Denkmalen
      (Nicht antragsberechtigt sind der Bund und die Bundesländer sowie deren nachgeordnete Einrichtungen.)
    • Es besteht ein Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege

    Die Maßnahme muss im erheblichen Interesse von Denkmalschutz und Denkmalpflege stehen. Ob dies grundsätzlich der Fall ist, erfahren Sie im Rahmen der Abstimmung mit dem Landesdenkmalamt.

    • Sie haben sich vorab beraten lassen

    Das denkmalpflegerische Ziel, die Förderfähigkeit der geplanten Maßnahme und die beantragte Förderhöhe sind vorab mit dem Landesdenkmalamt Berlin abzustimmen.

    • Es liegt eine denkmalrechtliche Genehmigung vor

    Vor Beginn der Baumaßnahmen am Denkmalobjekt ist eine denkmalrechtliche Genehmigung bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des jeweiligen Berliner Bezirks zu beantragen.

    • Die Maßnahme hat noch nicht begonnen

    Die Maßnahmen dürfen noch nicht begonnen haben. Als Beginn gilt grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Das Landesdenkmalamt kann ausnahmsweise auf Antrag einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn zustimmen. Der Antrag ist zu begründen.

Erforderliche Unterlagen

  • Denkmalrechtliche Genehmigung
    Kopie der denkmalrechtlichen Genehmigung oder Kopie des Antrags auf Genehmigung
  • Projektbeschreibung
    • Kurze Beschreibung des aktuellen Zustands des Baudenkmals
    • Erläuterung des mit dem Landesamt abgestimmten denkmalpflegerischen Ziels
    • Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen
    • Erläuterung des denkmalbedingten Mehraufwandes
  • Angaben zur Maßnahme
    Bauzeichnungen, Fotos, Leistungsbeschreibung, Bauzeitenplan
  • Kostenermittlung
    Kostenschätzung / Kostenkalkulation / Kostenberechnung / Kostenvoranschlag
  • Ermittlung des denkmalbedingten Mehraufwandes
    Darstellung der Kosten des denkmalbedingten Mehraufwandes
  • Finanzierungsplan
    Der Finanzierungsplan soll sämtliche Einnahmen und Ausgaben enthalten, die im Zusammenhang mit der denkmalpflegerischen Maßnahme entstehen.

Formulare

Erforderliche Formulare für die Antragstellung erhalten Sie nach Beratung und Abstimmung des Vorhabens mit dem LDA.

Rechtsgrundlagen

Für Sie zuständig

Um eine erste Einschätzung der Förderwürdigkeit Ihres Vorhabens zu erhalten und zur Abstimmung der denkmalpflegerischen Zielsetzung können Sie Kontakt mit der Gebietsreferentin bzw. dem Gebietsreferenten des jeweiligen Bezirkes aufnehmen.

Die Kontaktdaten unserer Gebietsreferentinnen und -referenten finden Sie hier.

Für allgemeine Fragen zur Förderung sowie technischen Aspekten des Antragsverfahrens:

Ansprechpartnerin: Mandy Reimann
Tel.: (030) 90259-3656
E-Mail: mandy.reimann@lda.berlin.de

Kontakt

Landesdenkmalamt Berlin
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