Steuerbescheinigung für den Denkmalerhalt

Gemäß Einkommensteuergesetz besteht die Möglichkeit, erforderliche Aufwendungen für Baumaßnahmen an einem Denkmal steuerlich geltend zu machen. Liegen die nötigen Voraussetzungen vor, stellt das Landesdenkmalamt eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt aus.
Nähere Informationen über steuerliche Vergünstigungen im Zusammenhang mit denkmalbezogenen Baumaßnahmen erhalten Sie in dem mit den Finanzbehörden abgestimmten Hinweisblatt sowie in der Broschüre “Denkmalschutz in Berlin”.

  • Hinweisblatt zu Steuererleichterungen Berlin

    Das mit den Finanzbehörden abgestimmte Hinweisblatt mit den wichtigsten Steuervergünstigungen für Berliner Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer nennt die zentralen Bestimmungen etwa der Einkommens-, Grund-, Erbschafts- und Schenkungssteuer u.a.m.

    PDF-Dokument (554.8 kB) - Stand: Juni 2020

  • Denkmalschutz in Berlin - Steuererleichterungen

    Ablauf und Hinweise für Steuererleichterungen für Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer

    PDF-Dokument (899.2 kB) - Stand: 2021

Voraussetzungen

Bescheinigungen können vom Landesdenkmalamt grundsätzlich nur dann ausgestellt werden, wenn die geplanten Baumaßnahmen für den Erhalt der Denkmalsubstanz und/oder für eine sinnvolle Nutzung des Objekts erforderlich sind. Dafür ist eine Abstimmung zwischen Denkmaleigentümerin bzw. Denkmaleigentümer und Landesdenkmalamt noch vor Beginn der Baumaßnahmen notwendig.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Ausstellung einer endgültigen oder vorläufigen Steuerbescheinigung für Denkmalerhalt (Antragsformular unter: Formulare)
  • Denkmalrechtliche Genehmigung (in Kopie)
    (nur für endgültige Bescheinigungen)
  • Abnahmebestätigung (in Kopie)
    (nur für endgültige Bescheinigungen)
  • Rechnungen (in Kopie)
    (nur für endgültige Bescheinigungen)
  • Ab 10 Rechnungen Rechnungsaufstellung in Excel-Tabelle (s.u.)
  • Fotodokumentation (je nach Umfang der Baumaßnahmen am Objekt)
  • Vollmacht im Vertretungsfall
  • ggf. Rot-Gelb-Pläne

Bei ggf. Nachreichung von Unterlagen geben Sie bitte das Aktenzeichen wie auf dem Nachforderungsschreiben angegeben an.

Eine detaillierte Auflistung der erforderlichen Unterlagen und zu den Voraussetzungen finden Sie zudem im Service-Portal Berlin.

Antragstellung

Sie können Ihren Antrag auf Ausstellung einer Steuerbescheinigung digital per Online-Verfahren oder schriftlich per Post stellen.

Den digitalen Antrag können Sie hier über das Service-Portal Berlin stellen. Weitere Informationen zum digitalen Antragsverfahren erhalten Sie in den Broschüren Digitale Anträge.

Einen schriftlichen Antrag per Post richten Sie an das Landesdenkmalamt Berlin unter Verwendung der hierfür zur Verfügung gestellten Formulare.

Formulare

Folgende Bescheinigungen können schriftlich beantragt werden:

  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. §§ 7i, 10f, 11b Einkommensteuergesetz (EStG)

    Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Herstellungs- und Anschaffungskosten bzw. den Erhaltungsaufwand bei Denkmalen.

    PDF-Dokument (606.6 kB) - Stand: 1. Januar 2021

  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gem. § 10g Einkommensteuergesetz (EStG)

    Inanspruchnahme von Steuervergünstigungen für Aufwendungen für Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen an eigenen Kulturgütern, die weder zur Einkunftserzielung noch zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Insbesondere bei Maßnahmen an Gartendenkmalen finden diese steuerlichen Abzugsmöglichkeiten Anwendung.

    PDF-Dokument (97.4 kB) - Stand: 1. Januar 2021

Weitere Vordrucke

  • Tabelle zur Aufstellung der einzelnen Rechnungen bei einer Baumaßnahme

    XLSX-Dokument (13.8 kB) - Stand: Juni 2025

  • Tabelle zur Auflistung mehrerer Eigentümer mit Einzelsanierungsanteilen

    XLSX-Dokument (16.9 kB)

Gebühren

  • 10,23 Euro: für bis 5.000,00 Euro anerkannte Aufwendungen
  • 2 Promille der bescheinigten Summe: für über 5.000,00 Euro anerkannte Aufwendungen

Rechtsgrundlagen

(Durchschnittliche) Bearbeitungszeit

6 – 8 Wochen (je nach Umfang der Unterlagen)

Weiterführende Informationen

Für Sie zuständig

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Landesdenkmalamt Berlin für Steuerbescheinigungen (Stand Januar 2025):

Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf, Mitte, Pankow
Frau Bergander
Tel.: (030) 90259-3739
E-Mail: beate.bergander@lda.berlin.de

Bezirke Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Tempelhof-Schöneberg
Frau Meschter
Tel.: (030) 90259-3641
E-Mail: tina.meschter@lda.berlin.de

Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Steglitz-Zehlendorf
Frau Kashem
Tel.: (030) 90259-3732
E-Mail: maushami.kashem@lda.berlin.de

Bezirke Reinickendorf, Spandau, Treptow-Köpenick
Frau Ghani
Tel.: (030) 90259-3631
E-Mail: helay.ghani@lda.berlin.de

Kontakt

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