Der Außenring

Bereits im Mai 1952 hatte der DDR-Ministerrat beschlossen, die Grenze der DDR zur Bundesrepublik Deutschland abzuriegeln und eine fünf Kilometer breite Sperrzone einzurichten. Mehr als zehntausend Menschen, die in diesem Gebiet lebten, wurden zwangsweise umgesiedelt.

Auch die Grenze zu West-Berlin ließ die Staats- und Parteiführung der DDR schließen. Die meisten Verkehrsverbindungen ins Umland wurden gesperrt. Die West-Berliner Exklave Steinstücken z.B. war nicht mehr ungehindert erreichbar.

Im Zuge der Sperrmaßnahmen wurden alle Telefonleitungen zwischen Ost- und West-Berlin sowie zwischen der DDR und West-Berlin stillgelegt. West-Berliner, die in die DDR einreisen wollten, mussten eine Genehmigung beantragen. Der politischen folgte die räumliche Teilung des Landes.

Mit der vollständigen Abriegelung der Grenzen zu West-Berlin nach dem 13. August 1961 legte die DDR-Führung so genannte Transitstrecken fest, auf die sich der Straßen-, Bahn- und Schiffsverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin beschränken musste. Für Flugzeuge waren „Luftkorridore“ festgelegt.

So entstanden auch im „Außenring“ der Berliner Mauer Grenzübergänge für den Verkehr von und nach West-Berlin. Über die Grenzübergänge war – für West-Berliner mit besonderer Genehmigung – auch die Einreise in die DDR erlaubt.