Das Mauer-Logo als Gütesiegel

Mauerlogo

Das Land Berlin und die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Beauftragten für Kultur und Medien, haben das „Mauer-Logo“ der Berliner Designagentur gewerk als Ergebnis eines konkurrierenden Auswahlverfahrens ausgewählt. Es wurde mit dem Europäischen Design-Preis 2008 ausgezeichnet. Das Mauer-Logo kann von allen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen genutzt werden, die sich in Forschung und Vermittlung mit der Geschichte der deutschen Teilung und der Berliner Mauer beschäftigen. Zugleich wird das Mauer-Logo als Gütesiegel durch das Land Berlin zertifiziert.

1. Wer kann ausgezeichnet werden?

Die Nutzung des Mauer-Logos ist nicht auf öffentliche Einrichtungen beschränkt. Als „Gütesiegel“ kann es privaten Anbietern von Produkten und Dienstleistungen zuerkannt werden, die festgelegte Qualitätsstandards einhalten. Zertifiziert werden können Anbieter und Angebote, die öffentlich-rechtliche Informationsangebote durch spezifische Beiträge zu verschiedenen Aspekten der Berliner Mauer, der Teilung Berlins, Deutschlands und Europas in besonderer Weise ergänzen. Berücksichtigt werden können Publikationen in jedweder medialen Form, Dienstleistungen, wie z.B. spezielle Führungen, didaktische Konzepte oder Institutionen, die sich mit folgenden Themenfeldern befassen und hierzu singuläre Angebote machen:

  • Erinnerung an die Opfer der Berliner Mauer
  • Förderung von Kenntnis und Verständnis der Geschichte der Berliner Mauer, der deutschen Teilung sowie der Teilung Europas
  • Vermittlung von Wissen um die Verantwortlichen, Akteure und Betreiber des Grenzsystems der DDR

Bei länger laufenden, sich ggf. auch ändernden Angeboten ist die fachliche Prüfung in angemessener Frist erneut vorzunehmen.

2. Qualitätsstandards

Folgende Qualitätsstandards für die Vergabe des „Gütesiegel Berliner Mauer“ des Landes Berlin sind für alle vorgeschlagenen öffentlichen und privaten Institutionen, Anbieter oder Produkte verbindlich. Berücksichtigt werden Publikationen in jedweder medialen Form, Informations-, wissenschaftliche und pädagogische Dienstleistungen bzw. Angebote, aber keine rein künstlerischen Angebote. Die Angebote sollen zur nachhaltigen Auseinandersetzung beitragen. Es ist zu unterscheiden zwischen kurzfristigen und permanenten Projekten. Projekten, die sich noch in der Planung befinden, kann das Gütesiegel nicht verliehen werden.

1. Der Bezug zur Berliner Mauer – bzw. zur Geschichte der deutschen und/oder europäischen Teilung – muss im Zentrum stehen.
  • Geht es um die Auszeichnung von Orten oder Einrichtungen, so sollten diese sich kontinuierlich mit diesem Gegenstand beschäftigen.
  • Rechte- und Eigentumsverhältnisse müssen transparent sein.

2. Die Arbeit der Einrichtung bzw. die Qualität des Produkts muss wissenschaftlichen Kriterien genügen.

Dazu zählen wesentlich:

  • die fachwissenschaftliche Qualifizierung des (ehren- oder hauptamtlichen) Personals und/oder die Unterstützung durch fachwissenschaftlich qualifizierte Berater
  • die nachvollziehbare Begründung der dargestellten Inhalte aus Sach- und Fachliteratur neuesten Stands und/oder aus Quellenmaterialien
  • eine sachgerechte und abgewogene Darstellung unter Einbeziehung unterschiedlicher Perspektiven, keine grob einseitigen, verzerrenden oder verfälschende Sichtweisen.

Populäre Darstellungsformen sind dadurch nicht ausgeschlossen.

3. Die Aufbereitung und Vermittlung der Inhalte muss seriös, sachgerecht und didaktisch überzeugend erfolgen.

Dies bedeutet:

  • Die Würde der Opfer ist zu achten.
  • Aufbereitung als auch Vermittlung müssen dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand entsprechen bzw. neue Erkenntnisse vermitteln.
  • Die Adressaten sollen zielgruppengerecht und ggf. in pädagogisch fundierter Weise angesprochen werden.
  • Die Angebote sollen nutzerfreundlich sein, wozu u.a. eine ansprechende visuelle Aufbereitung und gute Textlesbarkeit unter besonderer Berücksichtigung der Teilhabe von Personenkreisen mit Handicaps zählen. Serviceorientierung bildet einen Schwerpunkt.

4. Die ausgezeichneten Einrichtungen, Angebote und Produkte sollten einen eigenständigen und innovativen Beitrag zur Dokumentation der Geschichte der Berliner Mauer und zur Auseinandersetzung mit der Berliner Mauer bzw. der deutschen und/oder europäischen Teilung leisten. Dazu gehört auch die Vermittlung von Wissen um die Verantwortlichen und die Betreiber des Grenzsystems.

3. Auswahlverfahren

Bewerbung/Nominierung

  • durch Selbstbewerbung
  • durch Nominierung einer mit dem Gütesiegel ausgezeichneten Institution
  • durch die ressortübergreifende AG Gesamtkonzept Berliner Mauer in der Senatskanzlei

Einzureichende Unterlagen

Zur Entscheidung über eine Zertifizierung sind Produkte, Konzepte bzw. ausführliche Beschreibungen bei der Stiftung Berliner Mauer vorzulegen:

Stiftung Berliner Mauer
Bernauer Straße 111
13355 Berlin
Tel.: + 49 (0) 30 467 986 666
E-Mail

Gremium

Die Stiftung Berliner Mauer sammelt in Abstimmung mit der Kulturverwaltung die bei ihr eingehenden Anträge/Projekte etc. und ruft auf dieser Basis nach Bedarf zu Sitzungen ein. Hierbei gilt es, vergleichsweise kurze Fristen einzuhalten, da ggfs. Projekte nur kurze Zeit „aktuell“ sind.

Ein Gremium, das in ehrenamtlicher Arbeit zeitnah über einzelne Anträge entscheidet bzw. einzelnen Initiativen/Anträgen das Logo verleiht, setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern unterschiedlicher Institutionen zusammen (max. 7 Personen):

  • ein(e) Vertreter(in) der Stiftung Berliner Mauer
  • ein(e) Vertreter(in) der Bundeszentrale für politische Bildung
  • ein(e) Vertreter(in) der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit Berlin
  • ein(e) Vertreter(in) der Bundesstiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur
  • ein(e) Vertreter(in) des Landesinstituts für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM)
  • ein(e) Vertreter(in) der Kulturverwaltung
  • ein(e) Vertreter(in) als „externe/r“ Sachverständige/r.

4. Verwendung

Die Genehmigung zur Verwendung des Mauer-Logos bezieht sich nur auf das eingereichte Produkt bzw. Angebot. Bei der Verwendung des Gütesiegels Berliner Mauer sind die für das Mauer-Logo entwickelten graphischen Standards einzuhalten. In Zweifelsfällen ist eine Klärung mit den Gestaltern herbeizuführen: gewerkdesign

Herleitung und Anwendung

Ausgangspunkt für den Entwurf ist die Proportion eines Segments der Berliner Mauer: 3,6m x 1,2m (3:1). Dieses Segment wird vervielfacht und dem Wort Berliner Mauer gegenübergestellt. Durch Herauslösen eines Mauersegments wird die ehemalige Teilung der Stadt in Ost und West dargestellt und zugleich die Öffnung der Mauer symbolisiert. Das fehlende Mauersegment – nach unten versetzt – dient als grafisches Element, um einen Standort, ein Ereignis oder Datum hinzuzufügen.

Das Logo kann in zwei Varianten eingesetzt werden:

  1. als Bild/Wortmarke mit dem Zusatz der Kennzeichnung eines Ortes, Ereignisses oder Datums;
  2. als Bild/Wortmarke alleine oder mit anderen Logos.

Die Abstände der Standortbezeichnungen müssen, wie abgebildet, eingehalten werden. Die Schriftgröße des Zusatzes orientiert sich an der Größe des Schriftzuges Berliner Mauer. Als Kennzeichnungsschrift wird Fago regular eingesetzt.

Farben

Um die Wiedererkennbarkeit des Mauer-Logos im Stadtraum zu unterstützen, sind folgende Farben festgelegt worden:

  • schwarz oder negativ weiß auf schwarzem oder farbigem Untergrund
  • Pantone 5405 oder Pantone 418

5. Ausgabe des Logos in druckfähiger Qualität

Stiftung Berliner Mauer
Bernauer Straße 111
13355 Berlin
Tel.: + 49 (0) 30 467 986 666
E-Mail

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