Mauertote

Weiße Kreuze am Spreeufer

Weit über 100 000 Bürger der DDR versuchten zwischen 1961 und 1988 über die innerdeutsche Grenze oder über die Berliner Mauer zu fliehen. Weit mehr als 600 von ihnen wurden zwischen 1961 und 1989 von Grenzsoldaten der DDR erschossen oder starben bei Fluchtversuchen. Sie ertranken in Gewässern, erlitten tödliche Unfälle oder begingen Selbstmord bei ihrer Entdeckung.

Allein an der Berliner Mauer wurden zwischen 1961 und 1989 mindestens 140 Menschen getötet oder kamen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem DDR-Grenzregime in Berlin ums Leben: 100 DDR-Flüchtlinge, die beim dem Versuch die Grenzanlagen zu überwinden, erschossen wurden, verunglückten oder sich das Leben nahmen. 30 Menschen aus Ost und West ohne Fluchtabsichten, die erschossen wurden oder verunglückten; 8 im Dienst getötete DDR-Grenzsoldaten, die durch Fahnenflüchtige, Kameraden, einen Flüchtling, einen Fluchthelfer oder einen West-Berliner Polizisten getötet wurden.

Darüber hinaus verstarben mindestens 251 Reisende aus Ost und West vor, während oder nach Kontrollen an Berliner Grenzübergängen. Ungezählt sind die Menschen, die aus Kummer und Verzweiflung über die Auswirkungen des Mauerbaus auf ihr Leben starben.

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Schießbefehl

Gesetze, Anordnungen und Befehle regelten den Schusswaffengebrauch an den Außengrenzen der DDR. So hieß es in einem Befehl des Verteidigungsministeriums der DDR aus dem Oktober 1961, die Schusswaffe dürfe eingesetzt werden „zur Festnahme von Personen, die sich den Anordnungen der Grenzposten nicht fügen, indem sie auf Anruf „Halt – Stehenbleiben – Grenzposten!“ oder nach Abgabe eines Warnschusses nicht stehenbleiben, sondern offensichtlich versuchen, die Staatsgrenze der DDR zu verletzen“ und wenn „keine andere Möglichkeit zur Festnahme besteht“.

Einen Schießbefehl im Sinne einer Verpflichtung zum Todesschuss gab es – juristisch betrachtet – nicht. Aber Belobigungen und Prämien für Todesschützen, ideologische Beeinflussung der jungen Wehrpflichtigen und Soldaten sowie Strafgesetze, die Fluchtversuche unter bestimmten Bedingungen als Verbrechen definierten, rückten im Alltag der Grenzsoldaten die Erlaubnis zum Einsatz der Waffe in die unmittelbare Nähe der Pflicht.

Erst am 3. April 1989 erhielten die Grenztruppen der DDR nach einer Verlautbarung von Generalsekretär Erich Honecker die Anweisung, „die Schusswaffe“ nicht mehr „zur Verhinderung von Grenzdurchbrüchen“ einzusetzen.