Gebietsaustausch

In der Folge des Vier-Mächte-Abkommens vom 3. September 1971 wurden insgesamt drei Vereinbarungen zum Gebietsaustausch zwischen dem Senat von Berlin (West) und der Regierung der DDR getroffen. Damit konnten der Grenzverlauf zwischen West- und Ost-Berlin bzw. zwischen West-Berlin und der DDR korrigiert und territoriale Probleme, die aus der Nachkriegsentwicklung resultierten, unter pragmatischen Gesichtspunkten geregelt werden.

Groß-Berlin 1920

Bei der Bildung Groß-Berlins am 1. Oktober 1920 waren in der Mark Brandenburg insgesamt zehn Berliner Exklaven entstanden (aus Sicht des Umlands Enklaven), die zwar verwaltungsmäßig zu Berlin gehörten, aber außerhalb des Stadtgebiets lagen. Die im Londoner Protokoll getroffenen Vereinbarungen der Alliierten zur Besetzung Deutschlands orientierten sich an den alten deutschen Verwaltungsgrenzen. Deshalb blieben diese Gebiete, die zufällig alle zu den West-Bezirken Berlins gehörten, nach 1945 als Enklaven erhalten – zunächst innerhalb der sowjetischen Besatzungszone, ab 1949 innerhalb der DDR.

Exklaven nach 1945

  • Falkenhagener Wiese (S) 45,44 ha
  • Wüste Mark (Z) 21,83 ha
  • Laszinswiesen (S) 13,49 ha
  • Steinstücken (Z) 12,67 ha
  • Große Kuhlake (S) 8,03 ha
  • Nuthewiesen (Z) 3,64 ha
  • Fichtenwiesen (S) 3,51 ha
  • Finkenkrug (S) 3,45 ha
  • Erlengrund (S) 0,51 ha
  • Böttcherberg (Z) 0,3 ha

(S) = zum Bezirk Spandau gehörend
(Z) = zum Bezirk Zehlendorf gehörend

Hieraus ergaben sich hoheitsrechtliche Probleme, die immer wieder zu Konflikten führten. So kam es in Steinstücken, der einzigen ständig bewohnten Exklave, zu Behinderungen des nur über DDR-Gebiet möglichen Zugangs und in der Folge wiederholt zu Konfrontationen zwischen den DDR-Organen und den Anwohnern, Vertretern des Berliner Senats und der amerikanischen Alliierten.

Auch hatte der gewaltsame Eingriff in die gewachsene Stadtstruktur durch die Errichtung der Berliner Mauer negative Auswirkungen für Verkehrsverbindungen und Verkehrsplanung auf beiden Seiten. Hinzu kam aus Sicht der DDR-Regierung das „Sicherheitsrisiko“, das in der Logik des Grenzregimes von einem unübersichtlichen Grenzverlauf ausging.

So lag es in beiderseitigem Interesse, als 1972 eine erste Regelung dieser Probleme im Rahmen des Vier-Mächte-Abkommens gelang. In Teil II C und in der Anlage III 3 des Abkommens hieß es: “Die Probleme der kleinen Enklaven einschließlich Steinstückens und anderer kleiner Gebiete können durch Gebietsaustausch gelöst werden.” Die konkreten Regelungen sollten zwischen den “zuständigen deutschen Behörden” vereinbart werden. Die Vereinbarung erhielt außerdem mit Art. 6 eine Entwicklungsklausel, die in Zukunft weitere Vereinbarungen ermöglichte.

Noch am 3. September 1971, dem Tag der Unterzeichnung des Viermächte-Abkommens, ermächtigte die Alliierte Kommandantur den Senat von Berlin entsprechende Verhandlungen mit der DDR-Regierung aufzunehmen. Diese Gespräche führten am 21.Dezember 1971 zur Unterzeichnung der Vereinbarung über die Regelung von Enklaven durch Gebietsaustausch, die am 3. Juni 1972 zusammen mit dem Viermächte-Abkommen in Kraft trat. Danach erhielt die DDR insgesamt 15,6 ha Fläche zugesprochen, zu Berlin (West) kamen Flächen von insgesamt 17,1 ha. Die bedeutendste Fläche war der 2,3 ha große Zugang nach Steinstücken, das damit ab 30. August 1972 eine direkte Straßenverbindung zum Bezirk Zehlendorf erhielt. Als Wertausgleich zahlte der Senat der DDR-Regierung 4 Mio. DM. In einer ergänzenden, zweiten Vereinbarung schlossen Senat und DDR-Regierung am 21. Juli 1972 ein 8,5 ha großes, zu Ost-Berlin gehörendes Gelände am ehemaligen Potsdamer Bahnhof in den am 20. Dezember 1971 vereinbarten Gebietsaustausch ein. Die DDR erhielt 31 Mio. DM für dieses Areal.

Nicht eigentlich zum Gebietsaustausch, aber doch in diesen Zusammenhang gehört die am 21. Februar 1974 zwischen der damaligen West-Berliner Senatsverwaltung für Bau- und Wohnungswesen und der Reichsbahndirektion Berlin (DDR) getroffene Grundsatzvereinbarung über das sogenannte Südgelände Schöneberg. Dieses zwischen dem Anhalter Bahnhof im Bezirk Kreuzberg und dem Insulaner im Bezirk Schöneberg gelegene Gebiet war über 68 ha groß und stand unter Reichsbahnverwaltung. In einem Briefwechsel vom 24. Januar 1980 konkretisierten die Hauptverwaltung der Bahnanlagen der Deutschen Reichsbahn (DR) im DDR-Ministerium für Verkehrswesen und die West-Berliner Senatsverwaltung Maßnahmen, die im Austausch für den Bau eines neuen Südgüterbahnhofs mit Rangier- und Güteranlagen die Erlaubnis zum Abriss, Um- und Neubau von Bahnhöfen und S-Bahnstrecken (S-Bahn) vorsahen, ferner den Bau einer Stadtautobahn (Westtangente) entlang der S-Bahn-Trasse der Wannseebahn, die Erweiterung vorhandener Straßen, u. a. des Stadtrings Süd im Bereich des Sachsendamms, sowie die Überlassung des ehemaligen Eisenbahngeländes am Anhalter Bahnhof für die städtebauliche Nutzung. Geänderte Bedarfsprognosen für den Güterbahnhof sowie innenpolitischer Widerstand, v. a. gegen die vorgesehenen Straßenbaumaßnahmen, ließen diese Pläne jedoch nicht zur Ausführung kommen. Die Vereinigung vom 3. Oktober 1990 forderte dann eine grundsätzliche Neuorientierung, so dass die ursprünglichen Vereinbarungen und Planungen gegenstandslos wurden. Heute wird das Gelände als öffentlicher Natur-Park genutzt.

Gebietsaustausch 1988

Eine dritte Vereinbarung zum Gebietsaustausch wurde am 31. März 1988 nach mehr als vierjähriger Verhandlungszeit unterzeichnet. Sie trat am 1. Juli 1988 in Kraft. Danach erhielt Berlin (West) 14 Flächen von insges. 96,7 ha entlang der inneren und äußeren Stadtgrenzen, darunter das Lenné-Dreieck am Potsdamer Platz, während der DDR die letzten West-Berliner Exklaven Falkenhagener Wiese, Laszinswiesen und Wüste Mark sowie ein 50 m breiter Streifen am Eberswalder Güterbahnhof nördlich der Bernauer Straße im Bezirk Wedding (heute: Mauerpark) überlassen wurden. Als Werteausgleich zahlte der Senat 76 Mio. DM an die DDR-Regierung. Die Stadtgebietsfläche hatte sich durch den Austausch um 9,4 ha vergrößert.

Als Teil des Vier-Mächte-Abkommens blieben die Vereinbarungen bis zur Vereinigung in Kraft. In einem Protokollvermerk zum Art. I des Einigungsvertrags wurde der Gebietsaustausch zwischen den Bezirken Berlins und zwischen Berlin und dem neuen Bundesland Brandenburg bestätigt. Die vereinbarte Überprüfung und Dokumentierung der Grenze zwischen Berlin und Brandenburg ist 1991 erfolgt.