Bild: BA Pankow
Das Bezirkswahlamt ist zuständig für die Durchführung von
- Wahlen
- zum Berliner Abgeordnetenhaus,
- zur Bezirksverordnetenversammlung von Pankow,
- zum Deutschen Bundestag und
- zum Europäischen Parlament
- Volksabstimmungen
- Volksbegehren und Volksentscheiden
- bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Bezirk Pankow.
Wer wahlberechtigt ist, hängt unter anderem von der Nationalität, dem Alter und dem Wohnort ab und ergibt sich aus den jeweiligen Rechtsgrundlagen für die entsprechende Wahl.
Das Wahlamt informiert rechtzeitig vor einer Wahl, einem Volksbegehren oder einem Volksentscheid über die rechtlichen Hintergründe und die Aufgaben des Wahlamtes.