Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit zu zwei Bebauungsplänen in Buch vom 21.05.2024 bis 21.06.2024

Pressemitteilung vom 21.05.2024

Zu den Bebauungsplänen 3-42 „Brunnengalerie Buch – Nord“ und 3-43 „Brunnengalerie Buch – Süd“ läuft vom 21. Mai bis 21. Juni 2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Interessierte können die Bebauungsplanvorentwürfe in diesem Zeitraum in den zwei Standorten einsehen und sich dazu schriftlich oder auf elektronischem Wege äußern.

  • Bezirksamt Pankow von Berlin, Abt. Stadtentwicklung und Bürgerdienste,
    Stadtentwicklungsamt, Storkower Straße 97, 10407 Berlin, Ausstellungsraum im Erdgeschoss, Tel. 030 90295-3450, Mo. bis Fr. von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Bucher Bürgerhaus, Franz-Schmidt-Str. 8-10, 13125 Berlin, im Flur 2. Obergeschoss, Mo. bis Fr. von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr

Online unter www.berlin.de/ba-pankow/beteiligungen sowie über die Beteiligungsplattform des Landes Berlin www.mein.berlin.de

BIZ, Schule, Kita, Campus, Spielplatz, Fuß- und Radwege
Ziele und Zwecke des Bebauungsplans 3-42 „Brunnengalerie Buch – Nord“ sind die planungsrechtliche Sicherung des Bildungs- und Integrationszentrum Buch (BIZ), eines Schul- und Sportstandortes, einer Fläche für eine Kindertagesstätte bzw. andere Bedarfe der Jugendhilfe sowie Flächen zur Erweiterung des Campus Berlin-Buch, einer öffentlichen Grünfläche mit öffentlichem Kinderspielplatz sowie bereits bestehende und künftige öffentliche Verkehrsflächen, u.a. Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung für Fuß- und/oder Radwege.

Ziele und Zwecke des Bebauungsplans 3-43 „Brunnengalerie Buch – Süd“ sind die planungsrechtliche Sicherung eines Gewerbegebiets für die Erweiterung des Campus Berlin-Buch, von Gemeinbedarfsflächen für eine bestehende Kindertagestätte und für öffentliche Verwaltung, von öffentlichen Grünflächen mit Spielplatz, die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Revierstützpunkt Grünflächenpflege“ sowie bereits bestehende und künftige öffentliche Verkehrsflächen, u.a. Verkehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung für Fuß- und/oder Radwege.

Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen.