Verteilung von kostenlosen FFP2-Masken für Bedürftige ab 20. Januar 2022

Pressemitteilung vom 19.01.2022

Im Land Berlin gilt derzeit wieder eine verschärfte Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln. Der Bezirk Pankow verteilt ab dem 20. Januar 2022 die vom Berliner Senat zur Verfügung gestellten FFP2-Masken an Personen mit geringem Einkommen. Dazu gehören zum Beispiel:
  • Personen mit Anspruch auf den Berlinpass
  • Bezieher:innen von Leistungen nach dem SGB II
  • Bezieher:innen von Leistungen nach SGB XII
  • Empfänger:innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
  • Empfänger:innen des Kinderzuschlags nach Bundeskindergeldgesetz (BKGG) etc.

Die Verteilung erfolgt in den Rathäusern Pankow, Breite Str. 24a-26, 13187 Berlin, Weißensee, Berliner Allee 252-260, 13088 Berlin und Prenzlauer Berg, Fröbelstraße 17, 10405 Berlin jeweils im Eingangsbereich in der Pförtnerloge während der Öffnungszeiten der Rathäuser (Mo. bis Fr. 8 bis 18 Uhr, außer an Feiertagen). Am ersten Ausgabetag (20.01.2022) beginnt die Ausgabe voraussichtlich erst ab 10:00 Uhr. Pro berechtigter Person können bis zu fünf Schutzmasken ausgegeben werden. Die Ausgabe erfolgt solange der Vorrat reicht. Die Bedürftigkeit ist durch geeignete Dokumente (BerlinPass, BaFög, ALG, Grundsicherung u. ä.) zu belegen.