Landeswahlleiterin fordert zur Einreichung der Wahlvorschläge auf

Pressemitteilung vom 12.03.2021

Im Amtsblatt für Berlin erscheint heute der Aufruf der Landeswahlleiterin, Petra Michaelis, zur frühzeitigen Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September 2021 in Berlin.

Die Landeswahlleiterin fordert darin die Parteien, Organisationen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber, die sich mit Wahlvorschlägen an den Wahlen beteiligen wollen, auf, frühzeitig ihre Wahlteilnahme mitzuteilen und die Wahlvorschläge, sonstigen Erklärungen und notwendigen Unterlagen einzureichen.

Die Beteiligungsanzeige und die Unterlagen zur Feststellung der Parteieigenschaft müssen in der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin spätestens vier Monate vor dem Wahltag, also bis zum Mittwoch, dem 26. Mai 2021, 18 Uhr, eingegangen sein.

Die Frist für die Einreichung der Landes- und Bezirkslisten sowie Wahlkreis- und Bezirkswahlvorschläge endet am Dienstag, dem 20. Juli 2021,18 Uhr.

Bei den Wahlen am 26. September gelten Sonderregelungen aufgrund der Corona-Pandemie, die es den Parteien und Wählergemeinschaften erleichtern ihre Wahlvorschläge aufzustellen. Außerdem wurde die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften, die nicht im Parlament vertretene Parteien beibringen müssen, abgesenkt.

Der Wahlaufruf und weitere Informationen zu den Wahlen am 26. September 2021 sind auch im Internetangebot der Landeswahlleiterin unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.

Für Nachfragen:
Geert Baasen,
Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin
Tel.: 030 90223-1802;
E-Mail: landeswahlleitung@wahlen.berlin.de