Flächen für Veranstaltungen

Symbol: Discokugel mit zwei Funkelsternen auf grünem Grund

Feiern im Kiez: Wo das in Mitte geht

Ein Straßenfest, ein kleines Konzert, ein Nachbarschaftspicknick: Das Bezirksamt Mitte hat 24 öffentliche Flächen geprüft, die sich dafür grundsätzlich eignen. Dazu gehören Plätze, Straßenabschnitte und Bereiche in Grünanlagen. Für jede Fläche ist eingeschätzt, wie oft dort etwas stattfinden kann und ob Musik in Frage kommt.

Wichtig: Die Liste ist eine Orientierung, keine Genehmigung. Jede Veranstaltung braucht weiterhin eine Erlaubnis für die Sondernutzung und wird im Einzelfall geprüft. Zuständig ist das Straßen- und Grünflächenamt Mitte. Bei den 24 Flächen ist die grundsätzliche Eignung schon geprüft, deshalb kann sich die Prüfung auf die konkrete Veranstaltung konzentrieren.

Das Wichtigste in Kürze

  • 24 geprüfte Flächen, festgelegt vom Bezirksamt Mitte 2026
  • Für nichtkommerzielle Veranstaltungen: Feste, Kultur, Nachbarschaft
  • Musik je nach Ort: keine, bis 2 oder bis 8 Stunden am Tag, meist nur mit kostenpflichtiger Einpegelung
  • Erlaubnis trotzdem nötig: Antrag auf Sondernutzung beim Straßen- und Grünflächenamt

Die 24 Flächen im Überblick

  • Regelmäßig · Musik bis 8 Stunden am Tag, in der Regel mit Einpegelung

    Genter Straße (teileingezogener Bereich) · Vor dem Gesundbrunnen-Center · Arkonaplatz (Mittelstreifen) · Spittelkolonnaden (Leipziger Straße 46 bis 48) · Wilhelmstraße am Seiteneingang der Grundschule am Brandenburger Tor · Martha-Ndumbe-Platz (je nach Vorhaben)

  • Bedingt regelmäßig · Musik bis 8 Stunden am Tag, in der Regel mit Einpegelung

    Manga-Bell-Platz

  • Regelmäßig · Musik bis 2 Stunden am Tag, in der Regel mit Einpegelung

    Lynarplatz · Straßenabschnitt vor der Jugendverkehrsschule Gottschedstraße · Eulerplatz · Koloniestraße 23, Vorplatz La Tortuga · Swinemünder Straße / Vinetaplatz

  • Regelmäßig · keine Musik

    Bellermanngarten · Borsigstraße · Große Hamburger Straße · Pohlstraße / Kluckstraße (ab Pohlstraße 75 bis Wendehammer) · Lützowstraße 83 bis 85 (vor der Allegro-Grundschule)

  • Kleinere nachbarschaftliche Veranstaltungen · keine Musik

    Antonplatz

  • Gelegentlich · Musik bis 8 Stunden am Tag, in der Regel mit Einpegelung

    Klara-Franke-Platz · Stephanplatz · Otto-Platz mit Steinbühne · Unionsplatz · ZK/U, Innenbereich

  • Gelegentlich · Musik tagsüber in der Regel ohne Probleme, nachts nur für seltene Ereignisse

    Neues Ufer (hinter der Heinrich-von-Stephan-Schule)

So geht es zur Erlaubnis

  • 1. Fläche aussuchen

    Passt das Vorhaben zur Eignung des Ortes? Größe, Musik und Uhrzeit prüfen. Die genauen Abgrenzungen und Karten stehen im Standortkatalog (PDF unten).

  • 2. Früh planen

    Der Antrag braucht Vorlauf. Je früher er eingeht, desto besser. Rettungswege, Toiletten und Müllentsorgung von Anfang an mitdenken. Auf Straßenland muss eine Durchfahrt für die Feuerwehr von 3,5 bis 5,5 Metern frei bleiben.

  • 3. Antrag stellen

    Antrag auf Sondernutzung beim Straßen- und Grünflächenamt Mitte. Die Plattform Raumsonde hilft bei der Vorbereitung (siehe unten).

  • 4. Auflagen einhalten

    Lärmschutz: nachts von 22 bis 6 Uhr keine Musik, Ausnahme Neues Ufer. Für Musik verlangt das Amt meist eine Einpegelung: Eine anerkannte Messstelle stellt einen Lautstärkebegrenzer ein. Das kostet in der Regel ab etwa 1.500 Euro. Weitere Auflagen stehen in der Erlaubnis.

  • 5. Nach der Veranstaltung

    Fläche sauber und unbeschädigt zurückgeben.

Unterstützung bei der Planung

Symbol: Lupe auf grünem Grund

Raumsonde Berlin

Die Plattform des Kollektiv Spieltrieb e.V. hilft bei Veranstaltungen im Freien: interaktive Karte, Antragsvorprüfung, Schritt-für-Schritt-Assistent und Lageplan-Werkzeug. Weitere Informationen

Symbol: Ortsmarkierung auf grünem Grund

Stadtteilkoordination vor Ort

Die Stadtteilkoordination im Kiez kennt die Flächen, die Nachbarschaft und die Wege im Bezirksamt. Hier gibt es Rat bei der Planung. Weitere Informationen

Gezeichnete Straße in Mitte mit Häusern, Bäumen und Menschen, die Beete pflanzen und feiern.

Stadtteilkasse

Bis zu 500 Euro für eine Aktion in der Nachbarschaft. So geht der Antrag. Weitere Informationen

Zum Nachlesen

Häufige Fragen

  • Dürfen dort auch Dinge verkauft werden?

    Die Liste gilt für nichtkommerzielle Veranstaltungen. Für Verkauf gelten andere Regeln. Auskunft gibt das Straßen- und Grünflächenamt.

  • Was heißt „besondere Fläche“ in der Grünanlage?

    Für diese Bereiche hat das Bezirksamt nach § 6 Absatz 2 Grünanlagengesetz festgestellt, dass Veranstaltungen dort grundsätzlich möglich sind. Eine Ausnahmegenehmigung ist trotzdem nötig. Wege und Spielplätze müssen zugänglich bleiben.

  • Ist die Erlaubnis auf diesen Flächen sicher?

    Nein. Jede Veranstaltung wird im Einzelfall geprüft, zum Beispiel nach Dauer, Uhrzeit, Größe und bisherigen Beschwerden am Ort. Die Liste zeigt nur, dass der Ort grundsätzlich geeignet ist.

  • Wie laut darf es werden?

    Das steht je Ort in der Liste oben. Für Musik ist meist eine Einpegelung mit Lautstärkebegrenzer nötig, die in der Regel ab etwa 1.500 Euro kostet. Nachts von 22 bis 6 Uhr ist Musik nur am Neuen Ufer und nur für seltene Ereignisse möglich.

Straßen- und Grünflächenamt Mitte

Zuständig für die Erlaubnis zur Sondernutzung von Straßenland und Grünanlagen. Ansprechperson für Veranstaltungsflächen wird noch benannt.