Ein Straßenfest, ein kleines Konzert, ein Nachbarschaftspicknick: Das Bezirksamt Mitte hat 24 öffentliche Flächen geprüft, die sich dafür grundsätzlich eignen. Dazu gehören Plätze, Straßenabschnitte und Bereiche in Grünanlagen. Für jede Fläche ist eingeschätzt, wie oft dort etwas stattfinden kann und ob Musik in Frage kommt.
Wichtig: Die Liste ist eine Orientierung, keine Genehmigung. Jede Veranstaltung braucht weiterhin eine Erlaubnis für die Sondernutzung und wird im Einzelfall geprüft. Zuständig ist das Straßen- und Grünflächenamt Mitte. Bei den 24 Flächen ist die grundsätzliche Eignung schon geprüft, deshalb kann sich die Prüfung auf die konkrete Veranstaltung konzentrieren.