Am 20.02.2026 wurde im Land Brandenburg erstmals wieder ein Ausbruch der Newcastle Krankheit in einem Putenmastbetrieb amtlich festgestellt. Nach bisherigen Untersuchungen handelt es sich um das Virus mit dem Genotyp VII.1.1, welches derzeit vor allem in osteuropäischen Ländern verbreitet ist.
Seitdem hat sich das Tierseuchengeschehen in Brandenburg und Bayern erheblich ausgeweitet. Mit Stand 20.05.2026 wurden in Deutschland bislang insgesamt 82 Ausbrüche der Newcastle-Krankheit in gehaltenen Geflügelbeständen amtlich festgestellt.
In Verbindung mit der weiterhin in Deutschland auftretenden hochpathogenen aviären Influenza des Subtyps H5 („klassische Geflügelpest“) schätzt das FLI die Gefährdungslage für Geflügel- und andere Vogelarten als erheblich ein.
Um das Risiko einer Ausbreitung in Haus- und Nutztiergeflügelbeständen in Berlin zu reduzieren, haben die Bezirke tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügungen zum Schutz vor der Verschleppung der Newcastle Disease (Newcastle‑Krankheit) veröffentlicht.
Allgemeinverfügungen der Bezirke
Eine Infektion des Menschen mit dem ND-Virus (NDV) ist bei engem Kontakt mit infektiösen Vögeln oder infektiösem Material möglich, aber sehr selten. NDV-Infektionen können beim Menschen meist milde, selbstlimitierende Erkrankungen mit Bindehautzündungen und grippeähnlichen Symptomen verursachen.