Steckbrief Newcastle-Krankheit

Newcastle Disease, ND

Die Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) ist eine weltweit auftretende Infektionskrankheit bei Vögeln, die durch das Newcastle Disease Virus (NDV), ein Paramyxovirus, ausgelöst wird. Sie wird auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet, da das Krankheitsbild dem der klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) ähnelt.
Das Virus wird direkt von Tier zu Tier übertragen oder indirekt über Gerätschaften, (Feder-) Staub, Luft, Schuhe und Fahrzeuge. Durch Eintrocknen kann die Infektiosität des Virus über Jahre konserviert bleiben, in Knochenmark und Muskulatur von Schlachtgeflügel bei -20°C 6 Monate, bei 1°C bis zu 134 Tage.
Die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der ersten Krankheitszeichen beträgt ca. 3-6 Tage wobei das Virus je nach Impfstatus 26-40 Tage über Kot, Nasen-,-Rachen-, und Augensekret sowie auf Eiern ausgeschieden wird. Eine eindeutige Diagnose der Newcastle Disease kann nur labordiagnostisch erfolgen.

Erste Symptome:

  • drastischer Rückgang der Legeleistung
  • dünnschalige bis schalenlose Eier
  • wässriges Eiklar
  • dünnflüssiger, grünlichgelber Kot, der z.T. mit Blut durchmischt ist
  • hochgradige Apathie
  • gänzliches Verweigern von Futter- und Wasseraufnahme
  • Atemnot
  • geschwollene Augenlider
  • bläulich verfärbte Kämme

Bei rascher Ausbreitung innerhalb der Herde treten Todesfälle ohne vorher sichtbare Symptome auf. Die Todesrate erkrankter Tiere beträgt bis zu 100%.
Tiere, die diese erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur sowie Halsverdrehen auf.

Prävention einer schwerwiegenden Erkrankung
Für die Newcastle-Krankheit gibt es in der Bundesrepublik Deutschland eine Impfpflicht. Alle Halter und Halterinnen müssen ihre Tiere regelmäßig gegen den Erreger impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen von ein oder zwei Tieren. Auch geimpfte Tiere können erkranken, sie scheiden jedoch weniger Virusmaterial aus, zeigen weniger Krankheitszeichen und sind über einen kürzeren Zeitraum infektiös, sodass die Viruslast insgesamt reduziert wird.

Prävention

Alle Halter und Halterinnen müssen ihre Tiere regelmäßig gegen den Erreger impfen lassen. Dies gilt auch für Hobbyhaltungen von ein oder zwei Tieren.

Biosicherheitskonzept

Darüber hinaus sollten alle Geflügelhalter über ein Biosicherheitskonzept verfügen, um das Risiko eines Eintrags oder der Verschleppung des Virus zu minimieren. Dazu gehören insbesondere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen an Stallungen, Gegenständen, Fahrzeugen und der Nutzung von Schutzkleidung. Laut des FLI sollte zusätzlich auf die Kontrolle von Personenkontakten bzw. den Austausch von Gegenständen geachtet werden.
Ein Merkblatt für Kleinstgeflügelhaltungen kann auf der Website des FLI herunter geladen werden:

Merkblatt für Kleinstgeflügelhaltungen

Sollte trotzdem ein Verdacht auf Newcastle-Krankheit bestehen, muss das zuständige Veterinäramt unverzüglich informiert werden. Verdächtig sind Krankheitserscheinungen, die bei mehreren Hühnern oder Puten gleichzeitig oder in kurzen Abständen mit ähnlichen Anzeichen auftreten. Zur Überprüfung des Verdachtes auf Newcastle-Krankheit entnehmen die Veterinärbehörden Proben im Tierbestand für die Laboruntersuchung.
Gerade Veranstaltungen mit Geflügel oder sonstigen in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln (u. a. Tauben) bergen deshalb ein besonderes Risiko, weil dort Tiere aus unterschiedlichen Haltungen sowie Halter, Züchter, Händler, Besucher, Transportmittel und Ausrüstungsgegenstände zusammenkommen.

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz