Im Frühsommer 2026 wird ein neuer qualifizierter Berliner Mietspiegel erscheinen.
Die erforderlichen Daten über Miethöhe und Ausstattung werden durch eine Befragung bei Mietenden sowie Vermietenden für zufällig ausgewählte Wohnungen erhoben. Dies erfolgt in der Zeit von September bis Dezember 2025.
Seit 2021 besteht durch eine bundesgesetzliche Regelung eine Auskunftspflicht für die Befragung bei qualifizierten Mietspiegeln. Die vertrauliche Behandlung der Daten sowie die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Datenschutz werden garantiert.
Berlins Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler betont die große Bedeutung des Mietspiegels: „Der Mietspiegel ist ein zentrales Instrument für Transparenz und Rechtssicherheit auf dem Berliner Wohnungsmarkt und soll eine befriedende Wirkung bei Mietstreitigkeiten entfalten. Damit er das Mietniveau in Berlin für nicht preisgebundenen Wohnraum realistisch widerspiegelt, sind wir auf die Mithilfe der Berlinerinnen und Berliner angewiesen. Aus diesem Grund möchte ich alle, die angeschrieben werden – unabhängig von der bestehenden Auskunftspflicht – bitten, sich an der Befragung zu beteiligen und damit den Mietspiegel zu stärken.“
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen ist die für den Mietspiegel verantwortliche Stelle des Landes Berlin. Sie hat nach einer europaweiten Ausschreibung das ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH Hamburg mit der Erstellung beauftragt.
Die Datenerhebung teilt sich bei den Mieterinnen und Mietern in zwei Phasen:
Zunächst werden in den kommenden Tagen Haushalte angeschrieben und um die Beantwortung eines Kurzfragebogens mit nur wenigen Fragen gebeten. Damit soll festgestellt werden, welche Wohnungen nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Mietspiegel verwendet werden dürfen.
Danach folgen bei den so ausgewählten Mieterhaushalten je nach deren Präferenz entweder persönliche Interviews oder die Online-Beantwortung von Fragen, insbesondere zur Miethöhe sowie zur Wohnungs- und Gebäudeausstattung.
Die Vermieterinnen und Vermieter werden ebenfalls in den nächsten Tagen angeschrieben und online bzw. schriftlich um Beantwortung der Fragen gebeten.
Die nachfolgenden Mieter- und Vermieterverbände sind Mitglieder der Arbeitsgruppe Mietspiegel und bitten ebenfalls um Beteiligung an der Datenerhebung:
• Berliner Mieterverein e.V., Landesverband Berlin im Deutschen Mieterbund
• Berliner MieterGemeinschaft e.V.
• Mieterschutzbund Berlin e.V.
• Haus & Grund Berlin (Bund der Berliner Haus- und Grundbesitzervereine e.V.)
• BFW Landesverband Berlin/Brandenburg e.V.
• BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V.