Vom 10. Juni 2025 bis einschließlich 11. Juli 2025 findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur Änderung des Flächennutzungsplans „Windenergie in Berlin“ statt. Dies geschieht auf Grundlage § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuches. Alle Bürgerinnen und Bürger Berlins sowie die betroffenen Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind aufgerufen, sich mit ihren Hinweisen und Stellungnahmen in den Planungsprozess zur Ausweisung von Windenergiegebieten einzubringen.
Während des Beteiligungszeitraums können die Planunterlagen im Internet unter www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/planung/flaechennutzungsplanung/ eingesehen und eine Stellungnahme abgegeben werden. Zusätzlich liegen alle Unterlagen wochentags von 8-16 Uhr in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Württembergische Straße 6, 10707 Berlin im Raum 0026 aus.
Mit dem Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan „Windenergie in Berlin“ kommt der Berliner Senat den Anforderungen des Bundes zur Festlegung von Flächen für Windenergieanlagen an Land nach, so wie es das Windenergieflächenbedarfsgesetz vorgibt. Das Land Berlin muss entsprechend der gesetzlichen Vorgaben bis Ende 2027 0,25% und bis Ende 2032 0,5% der Landesfläche für eine Windenergie-Nutzung nachweisen und planerisch sichern. Das entspricht etwa 446 ha.
Der Senat hat sich zum Ziel gesetzt, diese bundesgesetzliche Vorgabe zu erfüllen, da andernfalls ein im Gesetz verankerter Automatismus greift, der zukünftig eine sinnvolle räumliche Steuerung der Windenergienutzung schwieriger macht.
Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen: „Berlin leistet seinen Beitrag zur nachhaltigen Stärkung der erneuerbaren Energien und kommt den Anforderungen des Bundes nach. Dabei gestaltet sich die Suche nach geeigneten Flächen für eine Windenergienutzung in einem Stadtstaat alles andere als leicht. Völlig konfliktfreie Flächen gibt es in Berlin nicht. Viele Gebiete scheiden aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Natur- und Artenschutzes aus, es gibt Restriktionen der Luftfahrt, Verbotszonen an Autobahnen und Bundesfernstraßen bis hin zu Bedingungen des UNESCO-Welterbes, die beachtet werden müssen. Das schränkt den Spielraum in einer Metropole wie Berlin erheblich ein. Anhand eines objektiven Kriterienkataloges wurden aber entsprechende Flächen identifiziert. Dazu können nun die Berlinerinnen und Berliner sowie die Behörden ihre Meinung abgeben.“
Die ermittelte Kulisse besteht aus insgesamt acht Windenergiegebieten, die hauptsächlich in den Randbereichen Berlins – in den Bezirken Pankow, Lichtenberg, Treptow-Köpenick, Steglitz-Zehlendorf, Charlottenburg-Wilmersdorf, Spandau und Reinickendorf – liegen.
Die beabsichtigte Ausweisung der Windenergiegebiete bedeutet nicht zwangsläufig, dass unmittelbar zum Abschluss des FNP-Änderungsverfahrens dort Windenergieanlagen errichtet werden. Das Windenergieflächenbedarfsgesetz trifft keine Aussagen zu den Fragen, ob und wann tatsächlich Anlagen gebaut werden. Die Ausweisung greift auch nicht eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen vorweg. Diese ist weiterhin notwendig.
Die Information und Beteiligung ist über folgenden Link bis einschließlich 11. Juli 2025 möglich: www.berlin.de/sen/stadtentwicklung/planung/flaechennutzungsplanung/.