Öffentlicher Gesundheitsdienst

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Aufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in Berlin ist insbesondere die Prävention, Gesundheitsförderung, Gesundheitshilfe und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Der ÖGD ergänzt die ambulante Versorgung in den Arztpraxen und die stationäre in den Krankenhäusern. Das Aufgabenspektrum des ÖGD ist vielfältig – es reicht von der Einschulungsuntersuchung über die Schwangerschaftskonfliktberatung bis hin zur Aufklärung und Beratung zu Gesundheitsthemen sowie der Überwachung der Hygiene in Krankenhäusern.

Paragraphenzeichen

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin: Gesundheitsdienst-Gesetz und Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung Rechtliche Grundlagen