Rechtliche Grundlagen

Landgericht Bonn

Die vielfältigen Aufgaben und Tätigkeiten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Berlin sind durch Gesetze und Verordnungen auf Landesebene geregelt, teilweise aber auch durch Bundesgesetze und EU-Recht.

Gesundheitsdienst-Gesetz

Gesetzliche Grundlage für den Öffentlichen Gesundheitsdienst ist das Berliner Gesundheitsdienst-Gesetz (GDG). Es definiert Aufgaben, Struktur und Zuständigkeiten des ÖGD in Berlin und schreibt eine einheitliche Struktur für alle Berliner Bezirke vor. Aufgrund zahlreicher Änderungen der bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen orientiert sich die seit Mai 2006 gültige Fassung an den Grundsätzen von Public Health.

Gesundheitsdienst-Zuständigkeitsverordnung

Die Verordnung über die Neuregelung der Zuständigkeiten im Gesundheitsdienst (GDZustVO) fordert die Einrichtung regionaler Zentren. Sie legt die Schwerpunkte, Aufgaben und Standorte der Zentren fest und regelt so die bezirksübergreifende gesundheitliche Versorgung der Berliner Bevölkerung.

Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes

Ziel des Berliner Gesetzes zum Schutz und Wohl des Kindes ist es, Kindern und Jugendlichen eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen und sie vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Dazu sollen

  • die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern mit Wohnsitz in Berlin gesteigert werden
  • die Früherkennung von Risiken für das Wohl und die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen gefördert werden
  • die Einleitung von Maßnahmen zur Frühbehandlung und Frühförderung sichergestellt werden
  • die Zusammenarbeit in Fragen des Kinderschutzes zwischen staatlichen Einrichtungen und Diensten sowie Einrichtungen und Diensten anderer Träger der gesundheitlichen, sozialen und pädagogischen Betreuung und Förderung von Kindern und Jugendlichen aufgebaut werden
  • Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes

    PDF-Dokument (2.0 MB)

  • Gemeinsame Ausführungsvorschriften zum Kinderschutz der Berliner Gesundheits- und Jugendämter

    PDF-Dokument (59.1 kB)

Verbindliches Einladungswesen und Rückmeldeverfahren

Kernstück des Kinderschutzgesetzes ist die Einrichtung eines verbindlichen Einladungswesens und Rückmeldeverfahrens für die Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9, um die Teilnahme aller Kinder an diesen Früherkennungsuntersuchungen sicherzustellen und Möglichkeiten für eventuell notwendige Hilfen durch den ÖGD oder die Kinder- und Jugendhilfe zu eröffnen. Zu diesem Zweck wurde an der Charité-Universitätsmedizin Berlin eine Zentrale Stelle eingerichtet, die für die Durchführung des Einladungswesens und Rückmeldeverfahrens zuständig ist.

Das verbindliche Einladungswesen und Rückmeldeverfahren ist eingebunden in das Konzept für ein Netzwerk Kinderschutz, dessen Qualifizierung Bestandteil des neuen Kinderschutzgesetzes ist.

Weiterführende Informationen

Krisenstab im Auswärtigen Amt nach dem Busunglück auf Madeira

Struktur und Aufgaben

Um seiner Funktion gerecht zu werden, sind die Aufgaben des ÖGD klar definiert. Die Verteilung dieser Aufgaben auf verschiedene Einrichtungen sichert dessen Leistungsfähigkeit. Weitere Informationen

Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst protestieren

Öffentlicher Gesundheitsdienst

Übersichtsseite: Informationen zum Öffentlichen Gesundheitsdienst in Berlin auf einen Blick. Weitere Informationen

Impfung von Flüchtlingen

Gesundheitsförderung für Kinder und Jugendliche

Aufgaben der Kinder- und Jugendgesundheitsdienste, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienste sowie der Zahnärztlichen Dienste. Weitere Informationen