Bekanntmachung nach § 186a GWB

Anträge auf Erteilung der Erforderlichkeitsbestätigung nach § 186a des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Anpassung der Krankenhausreform (Krankenhausreformanpassungsgesetz – KHAG) wurde die mit dem Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstruktur (Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz – KHVVG) geschaffene Ausnahme für Krankenhäuser von der Fusionskontrolle in § 187 Abs. 10 GWB a. F. angepasst.

Wird ein Antrag nach § 186a GWB n. F. gestellt, hat die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege diesen unverzüglich unter Nennung der Zusammenschlussbeteiligten auf Ihrer Internetseite bekanntzumachen und sich vor der Erforderlichkeitsbestätigung mit dem Bundeskartellamt ins Benehmen zu setzen. Eine Entscheidung über diesen Antrag darf nicht vor Ablauf von einem Monat nach der Bekanntmachung erfolgen.

  • Antrag im Namen der Sana Kliniken AG und deren Tochtergesellschaft Sana Park-Klinik Weißensee GmbH und für die Park-Klinik Weißensee GmbH vom 22.04.2026

    nicht barrierefrei

    Veröffentlicht am 29.04.2026

    PDF-Dokument (296.1 kB) - Stand: 22.04.2026

Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege

Abteilung Gesundheit