Förderzeitraum: zunächst bis 31.12.2026
Förderbeginn: ab sofort möglich
Förderhöhe: bis zu 300.000 € in 2026, eine Aufteilung in mehrere Förderungen à max. 150.000 € ist vorgesehen.
Das Land Berlin engagiert sich seit vielen Jahren für eine Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung von Frauen und vergibt hierzu bereits mehrere Zuwendungen.
Die Arbeit des Projekts soll bewirken, dass Frauen in gesundheitlichen einschließlich psychosozialen Problemlagen Unterstützung erhalten und dadurch die gesundheitliche Situation und Lebensqualität messbar verbessert wird.
Die Angebote sollen eine niedrigschwellige Unterstützung der Zielgruppe durch Kontakt, Information und Beratung gewährleisten. Sie sollen auch in weitergehende Versorgungsmöglichkeiten einschließlich medizinischer Versorgung vermitteln und betroffene Frauen bei Bedarf perspektivisch an das Regelsystem anbinden.
Bei der Auswahl sollen folgende Kriterien besonders berücksichtigt werden:
- Eine Fokussierung beispielsweise auf Frauen mit Migrations-/Fluchterfahrung, Frauen mit Behinderungen, Frauen mit Gewalterfahrung – im Kontext partnerschaftlicher bzw. sexualisierter Gewalt.
- Die Umsetzung verschiedener Diversitätsaspekte soll realisiert werden, insbesondere sollen auch LBTIQA*-Personen angesprochen werden.
- Beratungen sollen in mehreren Sprachen ermöglicht werden.
- Das Beratungsangebot soll gut erreichbar (mit ÖPNV), anonym nutzbar und kostenfrei sein.
- Die Öffnungszeiten sollen mindestens Montag bis Freitag umfassen.
Die Förderung erfolgt aus Zuwendungsmitteln des Landes und steht nicht in Konkurrenz zu Förderprogrammen des Bundes sowie der EU.
Die Laufzeit der Projekte kann nach Antragstellung/Prüfung und Bewilligung des Antrages beginnen und ist zunächst bis 31.12.2026 beschränkt. Vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ist beabsichtigt, die Projekte über 2026 hinaus weiter zu führen.
Zuwendungsfähig sind grundsätzlich alle Personal- und Sachausgaben, die für die Umsetzung des Zuwendungszwecks erforderlich sind. Die Gewährung einer Zuwendung kann bis zu einer Höhe von 150.000 € (bezogen auf 12 Monate) im Jahr 2026 erfolgen.
Für die Durchführung des Projekts kommen Einrichtungen und Träger, gemeinnützige Körperschaften (z. B. eingetragene Vereine, Stiftungen und gGmbH) in Betracht, die im Land Berlin ansässig sind.
Alle an einer Zuwendung Interessierten werden gebeten, ihre Interessenbekundung sowohl postalisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift als auch per E-Mail einzureichen.
Bitte gehen Sie in Ihrer Interessenbekundung auf folgende Aspekte ein:
A. Allgemeine Angaben
Zum Projektträger (Rechtliche Bezeichnung, ggf. Kurzbezeichnung, Verbandszugehörigkeit, Rechtsform, Gemeinnützigkeit, Anschrift, E-Mail für Projektkorrespondenz Webseite/Internetauftritt)
Zum Projekt selbst (Standort mit Adresse, Projektleitung einschl. Erreichbarkeit Finanzverantwortliche Person (falls abweichend)
B. Angaben zum Projekt
Titel des Projekts:
Konzept bzw. Projektbeschreibung
Bitte beschreiben Sie das geplante Vorhaben. Gehen Sie dabei insbesondere ein auf- Selbstverständnis, Ziele und Zielgruppen,
- Problemaufriss / Ausgangssituation und Rahmenbedingungen für das Projekt,
- Aufgabenprofil
- Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit,
- Qualitätsstandards, -sicherung und –entwicklung sowie Erläuterungen zur Nachhaltigkeit des Projekts.
- Zugang zur Zielgruppe – mit welchen Zielgruppen stehen Sie im Kontakt, wie erreichen Sie diese?
- Berücksichtigung von Diversitätsaspekten in Ihrer Arbeit
- Ggf. bisherige Zuwendungsgebende und durchgeführte Projekte (geeignete Auswahl)
D. Angaben zur Projektfinanzierung
Finanzierungsbedarf
Bitte fügen Sie der Interessenbekundung einen aussagekräftigen, detaillierten Gesamtfinanzierungsplan (inkl. Eigenmittel und Drittmittel) bei, aus dem die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben für den avisierten Förderzeitraum zu entnehmen sind.
Bitte fügen Sie der Bewerbung außerdem folgende Unterlagen bei:- ausführliche Stellenbeschreibung(en) mit Eingruppierung nach/analog TV-L,
- auf freiwilliger Basis: den Bescheid / die Bescheide anderer Fördermittelgeber des Landes Berlin inkl. der Bezirke sowie ggf. die Vereinssatzung.
Die Interessenbekundung muss von einer Person unterschrieben werden, die befugt ist, den/die sich bewerbenden Träger rechtsgeschäftlich zu vertreten.
Bitte senden Sie Ihre Interessenbekundung mit den Unterlagen bis spätestens 10.05.2026 per E-Mail mit dem Betreff „Interessenbekundung Frauengesundheit“ sowie postalisch an folgende Adresse:
Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege
Beatrix Winkler, I B 4
Oranienstr. 106
10969 Berlin
Weitere Unterlagen fügen Sie bitte ausschließlich den postalisch eingereichten Unterlagen bei.
Aus der Vorlage der Projektkonzeption kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Entstandene Kosten für die Erarbeitung und Einsendung der Unterlagen werden nicht erstattet.
Die Entscheidung über die Auswahl der eingereichten Konzepte für die neu einzurichtende Beratungsstelle wird durch die für Gesundheit zuständige Senatsverwaltung nach Maßgabe der haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Berlin getroffen.