Zukunftspakt Verwaltung: Eine starke Verwaltung für Berlin! (Stand: 08.2020)

Sitzung 1 Jahr Zukunftspakt Verwaltung

Der Senat und der Rat der Bürgermeister haben sich im Mai 2019 mit dem Zukunftspakt Verwaltung zur Stärkung der Berliner Verwaltung bekannt. Seit der Unterzeichnung des Zukunftspakts ist etwas mehr als ein Jahr vergangenen – Zeit für eine Zwischenbilanz: Wie ist der aktuelle Umsetzungsstand? Welche Erfolge können verzeichnet werden?

Mehrere Projekte konnten bereits erfolgreich beendet werden, während andere wichtige Meilensteine erreichten:

  • Im Oktober 2019 wurde an der Verwaltungsakademie Berlin eine Akademie für Führungskräfte gegründet, um die Führungskräfte bestmöglich (weiter) zu entwickeln.
  • Seit Januar 2020 setzt die Senatsverwaltung für Finanzen in den eigenen Räumen in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut das Projekt „Arbeit mal anders“ um und erprobt Möglichkeiten des Co-Working.
  • Mit der Einrichtung der Leitstelle Diversity in der Abteilung Landespersonal der Senatsverwaltung für Finanzen gibt es jetzt eine zentrale Stelle, die sich um die Umsetzung von Diversity-Maßnahmen und Strategien in der landesweiten Personalpolitik kümmert.

Am 23.Juni 2020 haben der Senat und der Rat der Bürgermeister – Corona-bedingt leicht verzögert – anlässlich des Jahrestags der gemeinsamen Unterzeichnung des Zukunftspakts Verwaltung über den Zwischenstand beraten.

Der Senat und der Rat der Bürgermeister waren sich einig, dass die im Jahr 2019 beschlossenen Maßnahmen nichts von ihrer Dringlichkeit verloren haben und einer weiteren kraftvollen Umsetzung bedürfen. Auch über die Erfahrungen, die die Berliner Verwaltung im Rahmen der Eindämmung des Coronavirus gemacht hat, haben der Senat und Rat der Bürgermeister beraten. Die außerordentlichen Herausforderungen der letzten Monate haben gezeigt, wie wichtig eine zukunftssichere und leistungsfähige Verwaltung für die Aufrechterhaltung eines funktionierenden gesellschaftlichen Miteinanders ist.

Weitere wichtige Meilensteine in den nächsten Monaten sind:

  • Die Befassung des Senats und des Rats der Bürgermeister mit einem Konzept zur Einrichtung einer Internen Beratungseinheit für die Berliner Verwaltung. Die Interne Beratungseinheit wird als Dienstleisterin für die Berliner Verwaltung aufgebaut und unterstützt diese bei der erfolgreichen Gestaltung von Veränderungsprozessen. Sie ist ein alternatives Angebot zu externen Beratungsleistungen und ergänzt bereits im Land Berlin bestehende Beratungsstrukturen.
  • Die Befassung des Senats und des Rats der Bürgermeister mit einem Gesetzesentwurf zur Schaffung einer/s zusätzlichen Stadträtin/Stadtrats in den Bezirken, der Konturierung der Geschäftsbereiche der Bezirke sowie die rechtliche Erweiterung der Entscheidungskompetenz der Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister zur Stärkung der Bezirksstrukturen.