Senat beschließt Standorte für das Wohncontainer-Programm 2.0 zur Unterbringung von Geflüchteten

Pressemitteilung vom 26.03.2024

Aus der Sitzung des Senats am 26. März 2024:

Der Senat hat auf seiner heutigen Sitzung die Standorte für das Wohncontainer-Programm 2.0 zur Unterbringung von Geflüchteten festgelegt.

Alle Standorte wurden sorgfältig auf ihre Eignung zur Errichtung von Unterkünften für Geflüchtete anhand von planungs- und baurechtlichen sowie sozialräumlichen Kriterien geprüft. Auf den priorisierten Flächen können voraussichtlich in den Jahren 2025 und 2026 Wohncontaineranlagen für Geflüchteten errichtet werden.

Senatorin Cansel Kiziltepe: „Die Festlegung der Standorte für das Wohncontainer-Programm 2.0 markiert einen wichtigen Schritt in unserer kontinuierlichen Bemühung, bedarfsgerechte Unterkunftsplätze für Geflüchtete bereitzustellen. Dieses Programm ist dringend erforderlich, um die Unterbringung von geflüchteten Menschen in den kommenden Jahren zu gewährleisten. Geflüchtete müssen immer länger in den Regelunterkünften leben, weil sie auf dem angespannten Wohnungsmarkt keine geeigneten Wohnungen finden. Das Programm trägt dazu bei, die Notunterbringung zu reduzieren und später aufzulösen.“

Die Umsetzung des Wohncontainer-Programms soll sowohl durch Anmietung als auch durch Kauf von Containeranlagen erfolgen. Die Containeranlagen werden mehrgeschossig in Wohnheimstruktur oder eingeschossig bzw. dreigeschossig in Appartementstruktur errichtet. Nach derzeitiger Einschätzung können so bis zu 6130 Plätze entstehen. Die benannten Platzzahlen beruhen auf Einschätzungen, die genaue Platzanzahl kann erst im Rahmen der standortgenauen Planung festgelegt werden.

Die Standorte sind als Download beigefügt.

  • Standorte für das Wohncontainer-Programm 2.0

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