Änderung des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen

Pressemitteilung vom 26.03.2024

Aus der Sitzung des Senats am 26. März 2024:

Der Senat von Berlin hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege, Dr. Ina Czyborra, die Änderung des Berliner Hochschulgesetzes beschlossen.

Kernpunkt der Gesetzesvorlage ist die Wiedereinführung des Ordnungsrechts. Zur Gewährleistung eines geordneten, gewalt- und angstfreien Hochschul- und Studienbetriebs sowie zum Schutz der Hochschulmitglieder vor Übergriffen und Diskriminierungen werden abgestufte Ordnungsmaßnahmen etabliert, die je nach Art und Schwere der Störung verhängt werden. Dazu zählen 1. der Ausspruch einer Rüge, 2. die Androhung der Exmatrikulation, 3. der Ausschluss von der Benutzung von bestimmten Einrichtungen der Hochschule, einschließlich ihrer digitalen Infrastruktur, 4. der Ausschluss von der Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen bis zu einem Semester und 5. die Exmatrikulation.

Unabhängig davon können die Hochschulleitungen Maßnahmen gegen Störungen des geordneten Hochschulbetriebs durch Studierende treffen; diese sind auf höchstens drei Monate zu befristen. Betroffene sind anzuhören. Bei anhaltenden oder wiederholten Störungen des geordneten Hochschulbetriebs durch Studierende sowie bei Ordnungsverstößen mit schweren gesundheitlichen Schäden für die geschädigte Person können die Maßnahmen wiederholt angeordnet werden.