Berliner Gesetz zur Überwachung von Bauprodukten wird geändert

Pressemitteilung vom 30.01.2024

Aus der Sitzung des Senats am 30. Januar 2024:

Grundlage für die Marktüberwachung von Bauprodukten in Berlin ist das geltende Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetz für Bauprodukte. Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage des Senators für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Christian Gaebler eine Gesetzesänderung zur Anpassung an das aktuelle EU- und Bundesrecht beschlossen.

Ziel der Marktüberwachung ist der Schutz vor Bauprodukten, mit denen eine Gefahr verbunden ist. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Überwachung von harmonisierten Bauprodukten bei den Bundesländern. Die Einhaltung der für die Vermarktung harmonisierter Bauprodukte geltenden Anforderungen wird in Berlin von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen stichprobenhaft kontrolliert. Stichprobenkontrollen werden zum Beispiel in Baumärkten oder im Baustoff-Fachhandel durchgeführt. Ziel ist, das Vertrauen in CE-gekennzeichnete Bauprodukte zu stärken.

Die Bezeichnung „Marktüberwachungsverordnungs-Durchführungsgesetz“ wird nach Beschluss im Abgeordnetenhaus in „Gesetz zur Durchführung der Marktüberwachung harmonisierter Bauprodukte (Bauprodukte-Marktüberwachungsdurchführungsgesetz – BauPMÜDG)“ geändert. Zudem wird eine Regelung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in diesem Bereich getroffen. Infolge dieser Änderungen wird das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und das Gebührenverzeichnis der Baugebührenordnung ebenfalls redaktionell angepasst.