Neues Landeskonzept zur Beruflichen Orientierung beschlossen

Pressemitteilung vom 28.11.2023

Aus der Sitzung des Senats am 28. November 2023:

Der Senat hat auf seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, Katharina Günther-Wünsch, das neue Landeskonzept Berufliche Orientierung Berlin beschlossen. Das Landeskonzept macht klar, dass die Begleitung von Schülerinnen und Schülern bei der Berufswahl eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Voraussetzung für den Erfolg des Landeskonzeptes ist auch zukünftig die Beteiligung der vielfältigen Partner aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Jugendberufsagentur Berlin. Gemeinsam ist es gelungen, dass umfassende Angebot der Beruflichen Orientierung in einem für die Schulen handlungsleitenden Rahmen zusammenzuführen.

Entscheidendes Augenmerk gilt der Vorbereitung eines gelingenden Übergangs von der Schule in eine Ausbildung beziehungsweise in ein Studium und somit in einen Beruf. Zu diesem Zweck wird die Bedeutung einer möglichst frühzeitigen Beruflichen Orientierung hervorgehoben und eine Stärkung des Praxisbezuges festgeschrieben. Das neue Landeskonzept trägt somit zu einem frühzeitigen, individuellen und praxisnahen Berufsorientierungsprozess von Schülerinnen und Schülern hin zu einer tragfähigen Berufswahl bei. So ist es auch im aktuellen Koalitionsvertrag vereinbart, etwa durch den Ausbau der Betriebspraktika für Schülerinnen und Schüler. Die im Landeskonzept formulierten Handlungsfelder werden für Schulen in Berlin Grundlage der täglichen Arbeit sein. Sie orientieren sich an den arbeitsmarktpolitischen Zielen des Landes und dienen auch der Fachkräftesicherung.

Weitere Schwerpunkte sind die Digitalisierung des Berufsorientierungsprozesses, insbesondere ihrer Dokumentation, und die qualitative Entwicklung der Standards und Maßnahmen der Beruflichen Orientierung.

Das Landeskonzept Berufliche Orientierung Berlin wurde federführend durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und zusammen mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung sowie der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit und Vertreterinnen und Vertreter der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer, der Unternehmensverbände Berlin-Brandenburg und des Deutschen Gewerkschaftsbundes erarbeitet.