Schulplätze und bessere Lernbedingungen: Senat erhöht Investitionsmittel für Schulbaumaßnahmen der HOWOGE

Pressemitteilung vom 05.09.2023

Aus der Sitzung des Senats am 5. September 2023:

Das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin teilt mit:

Der Investitionsplafonds der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH wird im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) auf 5,6 Mrd. Euro angehoben. Das hat der Senat in seiner Sitzung am 5. September 2023 auf Vorlage von Finanzsenator Stefan Evers beschlossen. Angesichts steigender Baukosten sichert der Senat damit alle bisher zugewiesenen Maßnahmen und stärkt die Schulbauoffensive für gute schulische Rahmenbedingungen.

Dazu erklärt Finanzsenator Stefan Evers: „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, verdoppeln wir die Investitionsmittel der HOWOGE im Bereich Schulbau und Schulsanierung. Viele, dringend benötigte Schulbaumaßnahmen wären durch steigende Energie- und Materialkosten sonst gefährdet gewesen. Das ist ein klares Zeichen: Wir investieren in gute Rahmenbedingungen als Grundlage für erfolgreiches Lernen und Spaß an der Schule. Wir beschleunigen die Schulbauoffensive und geben allen Beteiligten Planungssicherheit. Und dass trotz der angespannten Haushaltslage. Die Maßnahmen der HOWOGE umfassen 25 Neubau- und Ersatzbauprojekte, darunter bis zu 7 Holzmodulschulen, sowie 13 Sanierungsmaßnahmen. Dadurch werden über 16.000 Schulplätze geschaffen und Schulen mit über 10.000 Schulplätze saniert. Das ist uns die Zukunft unserer Kinder wert.“

Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch ergänzt: „Mit der Anpassung des Investitionsplafonds der HOWOGE für den Schulbau ist nunmehr die Planungssicherheit geschaffen worden, dass die in Planung und Umsetzung befindlichen Schulbaumaßnahmen auch angesichts steigender Baukosten zügig umgesetzt werden. Die HOWOGE als landeseigene Wohnungsbaugesellschaft ist ein verlässlicher und wichtiger Partner in der Berliner Schulbauoffensive (BSO). Mit dem Neubau modernder Schulgebäude vorwiegend für weiterführende Schulen – nach dem Compartement-Modell mit flexiblen Lernlandschaften – werden dringend benötigte Schulplätze in der ganzen Stadt geschaffen. Mit der Sanierung und Erweiterung zahlreicher Schulgebäude können Tausende Schulplätze erhalten und bessere Lernbedingungen geschaffen werden. Gemeinsam mit der HOWOGE wollen wir auch künftig versuchen, durch kreative, innovative und nachhaltige Lösungen weitere Schulstandorte zu schaffen und bedarfsgerecht umzubauen.“

Mit Senatsbeschluss vom 9. März 2021 war der Investitionsplafonds auf 2,6 Mrd. Euro gedeckelt worden. Dieser Wert bezog sich jedoch auf geprüfte Planungsunterlagen ohne Berücksichtigung von Baukostensteigerungen bis Fertigstellung. Steigende Material- und Arbeitskosten sowie Energiepreise führen zu erheblichen Kostensteigerungen im Baugeschäft. Verschärft wird die Lage durch die hohe Inflation. Durch corona- und kriegsbedingt gestörte Lieferketten treten bei Bauprojekten allgemein Verzögerungen auf.

Hintergrund:

Baukostensteigerungen betreffen nicht nur die HOWOGE, sondern wirken auf alle Bauausführenden der öffentlichen Hand oder privaten Wirtschaft. Bei Baumaßnahmen der Bezirke oder der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen werden die steigenden Kosten bei Fortschreibungen des Investitionsprogramms berücksichtigt und die Maßnahmen so ausfinanziert. Bei der HOWOGE gab es bisher keinen entsprechenden Mechanismus. Der neue Investitionsplafond berücksichtigt die Baukostensteigerungen bis zur Fertigstellung der Projekte. Basis ist der vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichte Baukostenindex. Damit sind diese gesichert und die HOWOGE den anderen Bauausführenden gleichgestellt. Der Senat verdeutlicht auf diesem Wege, dass die Schulbauoffensive zentraler Handlungsauftrag und Zukunftsfaktor bleibt.

Der Investitionsplafonds von 5,6 Mrd. EUR erfordert in zukünftigen Haushalten bei aktueller Zinslage Verpflichtungsermächtigungen von rund 12 Mrd. EUR. Die Mieten für HOWOGE-Objekte werden für 25 Jahre entrichtet und steigen im Maximum auf bis zu 472 Mio. EUR pro Jahr. Nach Ende des Mietzeitraums von maximal 32 Jahren gehen die Schulen in das Eigentum des Landes Berlin über.

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie prüft, ob bei Maßnahmen in einem frühen Planungsstadium durch Anpassungen von Planungsvorgaben (z.B. Flexibilisierung von ressortübergreifenden Fachbedarfen, Komplettauslagerungen statt Teilauslagerungen und ähnliches) Einsparungen erzielt werden können, die bei Einhaltung des Investitionsplafonds zu einer Ausweitung der umzusetzenden Maßnahmen führen kann.

Der Beschluss wird unter dem Lichte des jährlichen Monitorings der SenBJF und notwendiger Bedarfe in der Taskforce Schulbau betrachtet. Diese kann dem Senat Anpassungen vorschlagen. Der Senat behält sich Anpassungen des Plafonds vor.