Vorbereitungen zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land Berlin

Pressemitteilung vom 18.04.2023

Aus der Sitzung des Senats am 18. April 2023:

Der Senat hat in seiner Sitzung am 18. April 2023 auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Katja Kipping, der Verordnung zur elektronischen Aktenführung bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit im Land zugestimmt.

Ab dem 1. Januar 2026 sind die Prozessakten bei den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit verpflichtend elektronisch zu führen. Die Verordnung ist bereits jetzt erforderlich, damit die Arbeitsgerichtbarkeit mit der Pilotierung der elektronischen Prozessakte bereits vor dem gesetzlich vorgesehenen Einführungsdatum beginnen kann.

Die Verordnung regelt die technisch-organisatorischen Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen. Die Einzelheiten zu den betroffenen Gerichten und den Verfahren und dem damit verbundenen konkreten Zeitpunkt der elektronischen Aktenführung werden durch die für Arbeit zuständige Senatsverwaltung durch Verwaltungsvorschrift bekannt gemacht. Gegenwärtig wird die Pilotierung im Laufe des Kalenderjahres 2024 angestrebt.