Stellungnahme zum Jahresbericht 2022 des Rechnungshofs von Berlin: Wahrung fiskalischer Handlungsfähigkeit hat Priorität

Pressemitteilung vom 21.03.2023

Aus der Sitzung des Senats am 21. März 2023:

Die Senatsverwaltung für Finanzen teilt die Auffassung des Rechnungshofes von Berlin, dass angesichts der aktuellen, multiplen Krisensituation die fiskalische Handlungsfähigkeit gewahrt werden muss. Das geht aus der Stellungnahme hervor, die der Senat heute auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener beschlossen hat. Diese wird dem Abgeordnetenhaus nun zur Kenntnisnahme zugeleitet.

Der Bericht des Rechnungshofs befasst sich mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung sowie der Haushaltsrechnung 2020 der einzelnen Ressorts. Den entsprechenden Prüfungsergebnissen ist ein Kapitel zur Finanzlage des Landes Berlin vorangestellt. Daraus geht hervor, dass hohe Schuldenstände die fiskalische Handlungsfähigkeit des Staates einschränken können.

Die Finanzverwaltung teilt diese Einschätzung, weist aber darauf hin, dass die außergewöhnlich hohen Bestände an Rücklagen und Sondervermögen vor allem einer Sondersituation aus notlagenbedingter Kreditaufnahme während der Corona-Pandemie sowie gebotener Vorsorge angesichts des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und der Energiekrise sind. Die Rücklagen und Sondervermögen werden sich in den kommenden Jahren zurückbilden. Ein Beleg hierfür ist die Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026.

Die aktuelle Stellungnahme des Senats dient dem Abgeordnetenhaus von Berlin als Grundlage für die Entscheidung über die Entlastung des Senats für das Haushaltsjahr 2020. Stellung genommen haben jeweils die Senatsverwaltungen und Bezirksämter, die für die im Jahresbericht 2022 des Rechnungshofs von Berlin erwähnten Sachverhalte zuständig sind.