Bericht zur Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Verfügungsfonds für das Jahr 2022

Pressemitteilung vom 07.03.2023

Aus der Sitzung des Senats vom 07. März 2023:

Der Senat hat auf Vorlage von Bildungssenatorin Astrid-Sabine Busse den Bericht zur „Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Verfügungsfonds − Bericht für das Jahr 2022“ zur Kenntnis genommen. Der Bericht wird an das Abgeordnetenhaus weitergeleitet.

Die Berliner Schulen haben auch im Jahr 2022 erhebliche Mittel aus dem Verfügungsfonds erhalten. Dafür standen und stehen im Doppelhaushalt 2022/23 jeweils 12,8 Mio. Euro zur Verfügung. Der Verfügungsfonds ist für alle öffentlichen allgemeinbildenden und beruflichen Schulen einschließlich der Kollegs vorgesehen. Die Schulen erhielten neben einer Sockelzuweisung von 7.000 Euro und 14 Euro pro Schülerin beziehungsweise Schüler weitere Mittel für bauliche Instandhaltung und für Bildungsarbeit. Die Höchstgrenze pro Schule aus den Teilbeträgen beträgt 20.000 Euro. Hinzu kamen 2.700 Euro für das Jahr 2022, die zweckgebunden für Maßnahmen und Projekte der demokratischen und politischen Bildung an Schulen verwendet wurden.

Mit dem Verfügungsfonds werden die Berliner Schulen in ihrer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung gestärkt. Die Mittel setzen sie flexibel und nach den jeweiligen schulischen Bedingungen gezielt für Maßnahmen ein, die Prozesse in der inklusiven Unterrichts- und Schulentwicklung zusätzlich unterstützen. Nach wie vor zeichnet sich der Verfügungsfonds aus Sicht der Schulen wegen seiner großen Flexibilität aus, durch die er den vielfältigen und wechselnden Bedarfen an den einzelnen Schulen gerecht wird.