Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur

Pressemitteilung vom 20.12.2022

Aus der Sitzung des Senats am 20. Dezember 2022:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage von Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskrminierung, Dr. Lena Kreck, den Gesetzentwurf über die Neuordnung der Berliner Landesgerichtsstruktur beschlossen. Der Entwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus vorgelegt.

Mit der zum 1. Januar 2021 in Kraft getretenen bundesgesetzlichen Neuregelung in § 60 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes wurde die erforderliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen, die es nunmehr erlaubt, die Straf- und Zivilsachen jeweils bei einem Landgericht zu konzentrieren.

Der vorgelegte Entwurf des „Gesetzes über die Neuordnung der Berliner Landgerichtsstruktur“ macht von dieser Ermächtigungsgrundlage bundesweit erstmals Gebrauch. Danach wird im Land Berlin zum 1. Januar 2024 ein weiteres Landgericht (Landgericht Berlin II) mit den bisherigen Standorten Tegeler Weg und Littenstraße errichtet, das zukünftig ausschließlich für die Zivilsachen zuständig sein wird. Das bisherige Landgericht Berlin besteht am Standort Moabit als Landgericht Berlin I fort und wird ausschließlich für die Strafsachen im Land Berlin zuständig sein. Durch diese Teilung verbessert sich die Möglichkeit der Realisierung klarer Verwaltungsstrukturen, ortsnaher Entscheidungen und eigenständiger Ressourcenverantwortung erheblich.

Das Landgericht Berlin ist mit über 400 Richterinnen und Richtern sowie ca. 800 Mitarbeitenden insgesamt das mit Abstand größte Landgericht Deutschlands. Langjährige Bestrebungen, das Landgericht Berlin zu teilen, werden damit umgesetzt.