Berlin übernimmt ab 2024 Straßenreinigungsgebühren an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen

Pressemitteilung vom 29.11.2022

Nach der Zustimmung des Rats der Bürgermeister am 10. November 2022 hat der Senat in seiner heutigen Sitzung die von Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, vorgelegte Änderung des Straßenreinigungsgesetzes beschlossen.

Damit werden ab 2024 Straßen an öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen von der Gebührenpflicht für die Straßenreinigung ausgenommen. Die Straßenreinigungsgebühren werden dann nicht mehr von den Bezirken, sondern unmittelbar durch das Land Berlin gezahlt. Die bezirklichen, öffentlichen Grün- und Erholungsflächen sind damit Grundstücken gleichgestellt, die forst- oder landwirtschaftlich genutzt werden – und für die bereits eine derartige Befreiung gesetzlich vorgesehen ist. Das Land Berlin reduziert mit der Gesetzesänderung den Verwaltungsaufwand in den Berliner Bezirksämtern.

Weitere Informationen sind online verfügbar.