Bericht über Unterstützungsmaßnahmen zur Umsetzung der Solarpflicht ab 1. Januar 2023

Pressemitteilung vom 25.10.2022

Aus der Sitzung des Senats am 25. Oktober 2022:

Ab dem 1. Januar 2023 sieht das Solargesetz Berlin eine Solarpflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer nicht öffentlicher Gebäude vor. In seiner heutigen Sitzung hat der Senat von Berlin auf Vorlage des Senators für Wirtschaft, Energie und Betriebe, Stephan Schwarz, den Bericht über den Stand der Unterstützungsmaßnahmen des Landes zur Umsetzung der Solarpflicht beschlossen. Der Bericht wird an den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses übermittelt.

Die Pflicht nach dem Solargesetz Berlin gilt einerseits für Neubauten, deren Baubeginn nach dem 31. Dezember 2022 erfolgt, und ist andererseits bei Bestandsgebäuden zu beachten, wenn das Dach durch Dachausbau, Dachaufstockung oder grundständige Dachsanierung nach dem 31. Dezember 2022 erheblich erneuert wird. Für öffentliche Gebäude des Landes Berlin gilt ebenfalls eine Solarpflicht, deren strengere Vorgaben sich nach dem Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetz richten.

Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe hat mit Beginn des Jahres 2022 umfangreiche Informations- und Beratungsangebote zur Umsetzung der Solarpflicht erarbeitet und stellt diese zusammen mit allen relevanten Formularen und Dokumenten über eine eigene Internetseite bereit.

Zu den Unterstützungsmaßnahmen zur Umsetzung der gesetzlichen Solarpflicht zählen:

  • ein Praxisleitfaden für Bürgerinnen und Bürgern sowie alle anderen mit der Umsetzung des Solargesetzes befassten Personen,
  • ein Erklärfilm zur Solarpflicht und den Unterstützungsmöglichkeiten des Landes Berlin,
  • ein Online-Abfragetool, mit dessen Hilfe anhand weniger Fragen überprüft werden kann, ob die Solarpflicht für das eigene Bauvorhaben gilt,
  • ein Online-Antragsverfahren für eine Befreiung von der Solarpflicht, das voraussichtlich ab Ende Oktober 2022 zur Verfügung stehen wird.

Unterstützt wird die Umsetzung der Solarpflicht zudem gezielt durch weiterentwickelte Förderprogramme der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Mit dem Förderprogramm „SolarPLUS“ wird die Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten verbessert. Zudem werden Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gefördert, sowie Fassaden-Photovoltaikanlagen und die Kombination von Gründächern mit Solaranlagen. Unterstützt wird auch die Vorbereitung von Solarprojekten, indem Kosten für die Erstellung von Studien, Gutachten und Konzepten anteilig übernommen werden.

Für Solarthermieanlagen, die als alternative Erfüllung der Solarpflicht in Betracht kommen, kann eine Förderung über das Programm „Effiziente GebäudePLUS“ in Anspruch genommen werden.