Begleitforschung im Jugendvollzug wird fortgesetzt

Pressemitteilung vom 25.10.2022

Aus der Sitzung des Senats am 25. Oktober 2022:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung, Dr. Lena Kreck, die weitere Beteiligung am bundesweiten Projekt zur Evaluation des Jugendstrafvollzugs beschlossen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse dienen dazu, den Jugendstrafvollzug weiter zu verbessern.

Ziel des Jugendstrafvollzuges ist es, die Jugendlichen für ein Leben ohne Straftaten zu befähigen. Daraus ergibt sich die Verantwortung des Staates, Sorge dafür zu tragen, dass die jungen Menschen in der Phase des Freiheitsentzugs resozialisierungsfördernde Angebote erhalten und wahrnehmen. Der Erfolg des Jugendstrafvollzugs wird mithilfe von Begleitforschung überprüft und bewertet. Dazu werden regelmäßig Daten zu den Strukturen des Vollzugs sowie zu den inhaftierten Jugendlichen erhoben und ausgewertet.

Der Kriminologische Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen koordiniert das Projekt und veröffentlicht die Ergebnisse auf seiner Website. Die 2008 gegründete Arbeitsgruppe veröffentlichte im Jahr 2017 einen Schwerpunktbericht zur schulischen und beruflichen Bildung. Im Jahr 2020 veröffentlichte die Arbeitsgruppe einen zweiten Schwerpunktbericht zu psychosozialen und sozialpädagogischen Maßnahmen. An dem Projekt sind 13 Bundesländer beteiligt.