Senat beschließt Gesetzentwurf über das öffentliche Glücksspiel

Pressemitteilung vom 27.09.2022

Aus der Sitzung des Senats am 27. September 2022:

Der Senat von Berlin hat am heutigen Dienstag, den 27. September 2022, auf Vorlage der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport, Iris Spranger, beschlossen, einen Entwurf eines Sechsten Landesgesetzes über das öffentliche Glücksspiel in das Abgeordnetenhaus einzubringen. Durch das Gesetzgebungsvorhaben soll der im März 2022 unterzeichnete Staatsvertrag zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages 2021 („Änderungsstaatsvertrag“) ratifiziert und in Berliner Landesrecht überführt werden.

Der Änderungsstaatsvertrag sieht vor, dass die Zuständigkeit für das Spielersperrsystem im Land Hessen verbleibt und nicht zum Jahreswechsel auf die neue Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder übergeht. Damit können verschiedene rechtliche Unklarheiten und erhebliche finanzielle Zusatzbelastungen vermieden werden.

Der von den Ländern unterzeichnete Änderungsstaatsvertrag wird nunmehr dem Abgeordnetenhaus zur Beratung und Zustimmung vorgelegt. Er tritt am 1. Januar 2023 in Kraft, sofern alle 16 Bundesländer bis zum 31. Dezember 2022 ratifizieren.