Bericht zum Sachstand der Berliner Schulbauoffensive vorgelegt

Pressemitteilung vom 13.09.2022

Aus der Sitzung des Senats am 13. September 2022:

Der Senat hat heute auf Vorlage von Astrid-Sabine Busse, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie, den aktuellen Bericht zum Sachstand der Berliner Schulbauoffensive (BSO) beschlossen. Damit wird die jährliche Berichterstattung zum Stichtag 30. Juni 2022 fortgeführt. Der Bericht umfasst detaillierte Ausführungen zu den Vorgaben und Standards, zum Umsetzungsstand einzelner BSO-Schulbaumaßnahmen und deren Mittelabflüsse, zu den Organisationsprozessen sowie Planungs- und Controllinginstrumenten der BSO.

Im Abschnitt Vorgaben, Standards und Musterraum-, funktions- und -ausstattungsprogramme wird auf die aktuellen Standards für den Neubau und den bestehenden Leitfaden zur Sanierung eingegangen. Die Musterraum- und Musterfunktionsprogramme wurden um Musterausstattungskataloge, Mustermedienausstattung und Musterfreiflächenprogramme ergänzt. Der jeweils aktuelle Stand steht zum Abruf auf der Schulbau-Website bereit:

www.berlin.de/schulbau/service/downloadcenter/planungsvorgaben
www.berlin.de/schulbau/service/downloadcenter/musterraumprogramme

In Ergänzung zu den bereits gefassten Taskforce-Beschlüssen zu den modifizierten Musterraum und -funktionsprogrammen zum Holzmodulbau und zur Kompakten Schule wurde mit der Entwicklung der „2-in-1-Schule“ eine weitere Variante zur Umsetzung von Schulneubaumaßnahmen auf räumlich begrenzten Grundstücken aufgesetzt. Ein entsprechender Beschluss der Taskforce Schulbau wurde Anfang September 2022 gefasst.

Der anschließende Berichtsteil zur Umsetzung der BSO befasst sich mit den temporären und dauerhaften Schulbaumaßnahmen. Der aktuelle Planungsstand der bezirklichen temporären Maßnahmen wird erläutert, darunter zum Beispiel das Pavillonkonzept aus Charlottenburg-Wilmersdorf sowie weitere temporäre Modulbauten der Bezirke wie beispielsweise der Holzmodulbau der Hausburgschule in Friedrichshain-Kreuzberg oder die temporären Ergänzungsbauten in Pankow. Berichtet wird auch zum Stand der Pilotplanungen zur Nachnutzung von Tempohomes für schulische Zwecke.

Die dauerhaften Schulbaumaßnahmen sind in der sogenannten „BSO-Maßnahmenliste“ aufgeführt. In diesem Planungsinstrument werden die Schulbaumaßnahmen systematisch erfasst und strukturiert. Die Übersicht vom 30. August 2021 umfasst mehr als 1200 Maßnahmen. Die jeweiligen Maßnahmen sind in sogenannten „BSO-Tranchen“ unterteilt. Die Zuordnung erfolgt nach Kriterien wie:

  • Art der Maßnahme (Neubau, Sanierung, Erweiterung, Typ, etc.)
  • Baudienststelle (Bezirke, BIM, HOWOGE, Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen), Maßnahmenbeginn

Der Abschnitt Mittelabflüsse zeigt Übersichten zum Baulichen Unterhalt durch die Bezirke und der BIM. Den Bezirken standen demzufolge in 2021 etwas mehr als 180 Mio. Euro zur Verfügung. Bezugnehmend auf das Basisjahr 2016 sind die Mittel für den Baulichen Unterhalt der Bezirke um 169 Prozent gestiegen. Nach wie vor bildet der Schulbereich einen der größten Einzelinvestitionsetats aller Investitionsausgaben. Dies zeigt sich vor allem im starken Anstieg der investiven Ausgabenanteile. Der investive Ausgabenanteil (inklusive SIWA, HOWOGE) hat sich ausgehend von rund 189 Mio. Euro in 2016 auf rund 431 Mio. Euro in 2020 mehr als verdoppelt.

Weiterhin sind Übersichten zu den Investitionen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, der HOWOGE sowie den Bezirken für den Zentralen Schulbau aufgeführt. Ergänzt werden die Angaben durch den Status zum Kommunalinvestitionsprogramm und Schulsanierungsprogramm sowie zum Sondervermögen Infrastruktur der wachsenden Stadt (SIWA). Zur Beschleunigung von Baumaßnahmen wurden im Rahmen der SIWA IV-Zuführung Bauvorbereitungsmittel in einem Umfang von 20 Mio. Euro bereitgestellt, die insbesondere für die Maßnahmenplanung im Schulbau zur Verfügung stehen.

Das letzte Kapitel bietet einen aktuellen Stand zur Steuerung der Berliner Schulbauoffensive inklusive Planungs- und Controllinginstrumente, Partizipation und Handlungsbedarfe. Zu berichten ist, dass die Funktion des Schulbaubeauftragten mit der 18. Wahlperiode endete.