Senat beschließt Anpassung der Besoldung an den Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes: Beamtete Dienstkräfte bekommen ab dem 1. Dezember mehr Geld

Pressemitteilung vom 06.09.2022

Aus der Sitzung des Senats am 6. September 2022:

Die Besoldungs- und Versorgungsbezüge der beamteten Dienstkräfte, Richterinnen und Richter sowie der versorgungsberechtigten Personen des Landes Berlin werden zum
1. Dezember 2022 um 2,8 Prozent erhöht. Damit wird das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Tarifbeschäftigten der Länder vom 29. November 2021 systemgerecht auf die beamteten Dienstkräfte sowie die versorgungsberechtigten Personen übertragen. Die Ausbildungsentgelte sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten erhöhen sich zum 1. Dezember 2022 um einen Festbetrag in Höhe von 50 Euro. Der Senat hat einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung der Besoldung und Versorgung an diesem Dienstag auf Vorlage von Finanzsenator Daniel Wesener zur Kenntnis genommen. Dieser Gesetzentwurf wird nun dem Rat der Bürgemreister zur Stellungnahme zugeleitet und anschließend im Senat beschlossen.

Auch weitere Entgeltbestandteile wie die Zuschläge für den Dienst an Sonn- und Feiertagen und die Vergütung für Mehrarbeit werden erhöht. Mit dem Gesetz schafft der Senat zudem eine vereinfachte Möglichkeit, Personal mit einer Gewinnungs- bzw. Bindungsprämie zu gewinnen und zu halten. Die bisherige Regelung für entsprechende Sonderzuschläge wurde neu gefasst und erweitert. Damit verfügt das Land Berlin – insbesondere in Anbetracht der Konkurrenz durch den Bund – über eine finanziell attraktive Möglichkeit, beamtete Dienstkräfte sowie Richterinnen und Richter mit Hilfe einer Prämienzahlung zu halten sowie fachlich qualifiziertes Personal zu gewinnen.

Für den Landeshaushalt ergeben sich aus der Anpassung der Besoldung für das Jahr 2023 Mehrkosten von rund 150 Millionen Euro. Diese wurden bei der Aufstellung des Haushalts bereits berücksichtigt.

Neben der Besoldung hat der Senat auch weitere beamtenrechtliche Regelungen angepasst, so zum Beispiel die Verpflichtung, innerdeutsche Dienstreisen mit der Bahn vorzunehmen.