Senat beschließt erneut Erlass von Sondernutzungsgebühren für Straßenfeste und Veranstaltungen

Pressemitteilung vom 28.06.2022

Aus der Sitzung des Senats am 28. Juni 2022:

Der Senat hat auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, beschlossen, dass die Bezirksämter auch für das zweite Halbjahr 2022 von der Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Straßenfeste und Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen absehen können.

Trotz der erheblichen Lockerungen ist die pandemiebedingte Situation der Schaustellerbetriebe weiterhin problematisch. In Anbetracht der teils massiven Einschränkungen in den vergangenen zwei Jahren (insbesondere Zugangsbeschränkungen durch 2G- und 2G-Plus-Maßnahmen, Begrenzung der Anzahl der Teilnehmenden sowie einem Veranstaltungsverbot) war und ist die Schaustellerbranche wirtschaftlich besonders stark von der Krise betroffen. Auch mit dem Wegfall der Einschränkungen ab dem 1. April 2022 haben Veranstalterinnen und Veranstalter sowie Schausteller und Schaustellerinnen weiterhin unter den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu leiden.

Mit dem Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Straßenfeste bis zum 31. Dezember 2022 will der Senat die Schaustellerbranche finanziell entlasten und sie auf dem Wege der wirtschaftlichen Erholung unterstützen.