Senat verlängert erneut Erlass von Sondernutzungsgebühren für Gastronomie

Pressemitteilung vom 31.05.2022

Aus der Sitzung des Senats am 31. Mai 2022:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, hat der Senat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, dass die Bezirksämter auch im zweiten Halbjahr 2022 auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Nutzung öffentlicher Verkehrsflächen zur Bewirtung vor gastronomischen Betrieben verzichten können. Grund: Trotz der erheblichen Lockerungen, die mit dem Beschluss der SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung am 1. April 2022 in Kraft getreten sind, ist die wirtschaftliche Situation der gastronomischen Betriebe weiterhin problematisch.

In Anbetracht der teils massiven Einschränkungen in den vergangenen zwei Jahren, insbesondere aufgrund der Zugangsbeschränkungen durch 2 G- und 2 G-Plus-Maßnahmen sowie die Begrenzung der Platzzahl in Lokalen durch Abstandsregelungen, war die Gastronomiebranche besonders stark von der Krise betroffen. Auch mit Wegfall der Einschränkungen seit dem 1. April 2022 haben gastronomische Betriebe weiterhin unter den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie zu leiden.

Mit dem Verzicht auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für die Nutzung von Anliegerflächen im Straßenland in Verbindung mit Gaststätten, Imbissläden sowie Imbisskiosken bis zum 31. Dezember 2022 beabsichtigt der Senat, die Gastronomie finanziell zu entlasten und auf ihrem Wege zu einer wirtschaftlichen Erholung zu unterstützen.