Vertreterin des Landes Berlin im Eisenbahninfrastrukturbeirat vorgeschlagen

Pressemitteilung vom 15.03.2022

Aus der Sitzung des Senats am 15. März 2022:

Auf Vorlage der Senatorin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Bettina Jarasch, hat der Senat heute beschlossen, dem Bundesrat zur Benennung als Mitglied im Eisenbahninfrastrukturbeirat bei der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Frau Staatssekretärin Dr. Meike Niedbal vorzuschlagen. Damit soll sie Frau Senatorin a.D. Regine Günther folgen.

Der Eisenbahninfrastrukturbeirat wird gemäß § 4 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes für Fragen des Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur gebildet. Er besteht aus jeweils neun Mitgliedern des Deutschen Bundestages und neun Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesrates, die Mitglieder einer Landesregierung sein oder diese politisch vertreten müssen. Der Eisenbahninfrastrukturbeirat hat nach § 79 des Eisenbahnregulierungsgesetzes (ERegG) die Aufgabe, die Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur) bei der Wahrnehmung Ihrer Aufgaben und der Erstellung ihres Tätigkeitsberichtes nach § 71 ERegG zu beraten und ihr Vorschläge für die Schwerpunkte ihrer Tätigkeit zu machen. Dafür ist er gegenüber der Regulierungsbehörde berechtigt, Auskünfte und Stellungnahmen einzuholen. Die Regulierungsbehörde muss den Beirat anhören, bevor sie grundlegende Entscheidungen mit erheblichen Auswirkungen erlässt.