Senat entsendet Ulrike Gote in den Aufsichtsrat von Vivantes

Pressemitteilung vom 25.01.2022

Aus der Sitzung des Senats am 25. Januar 2022:

Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung auf Vorlage der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, beschlossen, Ulrike Gote in den Aufsichtsrat der Vivantes − Netzwerk für Gesundheit GmbH zu entsenden. Der Senat hat die hierfür nach § 6 Abs. 2 des Senatorengesetzes erforderliche Ausnahmegenehmigung erteilt.

Nach § 6 Abs. 1 Satz 2 des Senatorengesetzes in der Fassung vom 6. Januar 2000 (GVBl. S. 221, − zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 17. Juni 2016 [GVBl. S. 334]), dürfen die Mitglieder des Senats weder der Leitung noch dem Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder einem sonstigen Organ oder Gremium eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören. Der Senat kann gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 SenG Ausnahmen zulassen, wenn die Wahl oder Entsendung im öffentlichen Interesse liegt.

Das Land Berlin ist alleiniger Gesellschafter der Vivantes − Netzwerk für Gesundheit GmbH.

Gemäß Art. 50 der Verfassung von Berlin wird der Entwurf des Änderungsstaatsvertrags zunächst dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnisnahme vorgelegt. Anschließend soll der Staatsvertrag unterzeichnet und durch das Abgeordnetenhaus ratifiziert werden.