Rund 92.000 Anträge auf Unterhaltsvorschuss

Pressemitteilung vom 01.06.2021

Aus der Sitzung des Senats am 1. Juni 2021:

Die Zahl der Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beantragen, ist im Jahr 2020 erneut gestiegen und hat einen neuen Höchststand erreicht. Das geht aus dem Jahresbericht 2020 zum Unterhaltvorschuss hervor, den die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie Sandra Scheeres, heute dem Senat zur Kenntnisnahme vorgelegt hat. Der Bericht wird nun dem Abgeordnetenhaus zugeleitet.

Insgesamt lag die Zahl der Anträge nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) zum Ende des Jahres 2020 insgesamt bei 91.877. Das waren rund 19.100 Anträge mehr als am 31. Dezember 2019. Ein Teil dieses Anstiegs muss unter der Besonderheit der Corona-Pandemie betrachtet werden. Es ist zu vermuten, dass durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit viele Unterhaltspflichtige ihren Zahlungen nicht nachkommen konnten. Insgesamt wurden im vorigen Jahr 9200 Anträge bewilligt.

Sandra Scheeres: „Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Maßnahme zur Unterstützung von Alleinerziehenden und deren Kindern. Er hilft bei der Vermeidung von Kinder- und Familienarmut. Kinder dürfen nicht die Leidtragenden sein, wenn ein Elternteil seine finanziellen Verpflichtungen nicht erfüllt. Für die Jugendämter war der erhebliche Anstieg der Anträge in 2020 eine große Herausforderung, der sie sich mit Erfolg gestellt haben.“
Der Unterhaltsvorschuss ist eine bundesstaatliche Leistung, die über die bezirklichen Jugendämter beantragt wird. Seit dem 1. Juli 2017 kann er auch für minderjährige Kinder, die älter als 12 Jahre sind, beantragt werden. Anders als früher ist der Bezugszeitraum nicht mehr auf sechs Jahre begrenzt.
Der jährliche Bericht zur Antragslage und Personalbesetzung in den Unterhaltsvorschussstellen weist auf die Herausforderungen hin, die Berlins Jugendämter auch im Jahr 2020 zu bewältigen hatten. Die Maßnahmen zur Personalgewinnung und zur effizienten Antragsbearbeitung zeigen Wirkung. So stieg die Zahl der besetzten Stellen im Jahr 2020 um nochmals 12,9. Die durchschnittliche gesamtstädtische Bearbeitungszeit ab Vorlage der vollständigen Unterlagen wurde im Vergleich zum Vorjahr um weitere zwei Wochen auf etwa sechs Wochen verkürzt. Auch die in zahlreichen Bezirken eingerichteten Familienservicebüros begleiten und beraten bei der Antragstellung.

Die Gesamtausgaben für Unterhaltsvorschüsse in Berlin summierten sich in 2020 auf rund 140,7 Mio. Euro. Das ist eine deutliche Steigerung der Ausgaben im Vergleich zu 2019 mit 131,2 Mio. Euro. Die Leistungen werden zwischen Bund und Ländern seit dem 1. Juli 2017 im Verhältnis 40 Prozent Bund, 60 Prozent Länder, geteilt. Ein Teil der Vorschussausgaben wurde von säumigen Elternteilen erstattet. Die sogenannte Rückholquote lag in 2020 mit 12,31 Prozent auf ähnlichem Niveau wie im Jahr 2019 mit 12,71 Prozent. Hier ist zu berücksichtigen, dass in 2020 alle Bezirke pandemiebedingte Einschränkungen mit über mehrere Monate laufendem Notbetrieb hinzunehmen hatten.